
Viel zu schnell war ein 21-Jähriger mit seinem BMW im Kreisverkehr am Ortseingang von Kitzingen unterwegs. Er verlor die Kontrolle über den Wagen. Das Heck seines Autos brach aus. An der Ausfahrt Richtung Kitzingen konnte ein Honda gerade noch ausweichen und so einen Unfall verhindern. Wegen Straßenverkehrsgefährdung fand sich der Fahranfänger jetzt vor dem Amtsgericht wieder.
Auf der Anklagebank war er gelandet, weil er gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. In dem stand neben einer Geldstrafe auch der Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate. Vor allem dagegen richtete sich der Einspruch.
Nachfolgender Fahrer macht ein Video der Szene
Dass er zu schnell war, räumte er ein. Etwas anderes wäre allerdings auch relativ sinnlos gewesen, weil die rasante Fahrt durch den Kreisel von einem nachfolgenden Auto per Video aufgezeichnet wurde. Nach der Vorführung des Videos im Gerichtssaal war am Vorwurf in der Anklage nicht mehr zu rütteln. Der Einspruch wurde auf die Rechtsfolgen beschränkt. Heißt: Er räumte die Straßenverkehrsgefährdung ein. Es ging "nur" noch um die Höhe der Geldstrafe und die Fahrerlaubnis.
"Das war extrem gefährlich"
Mit dem Entzug habe er einige Probleme, erläuterte er. Er komme nur schwer zu seinem Ausbildungsplatz, sagte er. "Es tut ihm extrem weh", ergänzte sein Anwalt. Und er stellte die Frage, ob man seinem Mandanten tatsächlich die "charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs" absprechen müsse – die Grundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis.
"Das war extrem gefährlich", beschrieb nicht nur die Staatsanwältin die Situation, sah aber auch einen "einsichtigen Fahrer". Auch wenn der Entzug der Fahrerlaubnis die Regel sei, halte sie im konkreten Fall ein Fahrverbot von sechs Monaten für möglich. Am Ende wurden es fünf Monate. So lange muss sich der 21-Jährige überlegen, wie er zu seinem zum Arbeitsplatz kommt. Dazu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 875 Euro (35 Tagessätze zu 25 Euro). Die fiel günstiger aus als im Strafbefehl, weil das Gericht die Tagessatzhöhe an das aktuelle Einkommen angepasst hat.
aber wenn jemand den öffentlichen Straßenverkehr für ein Computerspiel hält, wo einem (und evtl. auch "Mitspielern") nix anderes passieren kann als der Game-Over-Bildschirm, wenn man zu unvorsichtig ist, kommt bei mir auch ganz leise die Frage nach der charakterlichen Eignung auf... bleibt bloß zu hoffen, dass der Gut'ste den Nachdenkvorgang aktiviert und Konsequenzen zieht, bevor er noch mit einem "richtigen Bingo" vor Gericht landet!