Fast 8500 Euro Schaden haben zwei Jugendliche verursacht, als sie im März 2020 fünf Autos aufbrachen. Dabei sind sie massiv vorgegangen, haben jeweils die Beifahrerscheibe mit einem Gully- oder Kanaldeckel eingeworfen und dann nach Beute gesucht. Die Folge fasste Jugendrichter Wolfgang Hülle so zusammen: "Horrender Sachschaden, lächerliche Beute."
Der "Hauptäter und Initiator" des nächtlichen Streifzugs im südlichen Landkreis sitzt nach einer Jugendstrafe in Haft. Als "Mitläufer und Befehlsempfänger" (Jugendgerichtshilfe) musste sich jetzt ein 15-Jähriger vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Für die vier gemeinschaftlichen Diebstähle und einen Versuch kam er mit zwei Wochen Dauerarrest davon. Allerdings kommt ein dickes Paket an Auflagen und Weisungen dazu, das den Jugendlichen in die Spur bringen soll.
Schon als Kind aufgefallen
Die hat er bisher nicht gefunden. Schon als strafunmündiges Kind war er aufgefallen. Er hat zwei Vorstrafen und Probleme mit Alkohol und Drogen. Damit soll jetzt Schluss sein. "Ich will das komplett sein lassen und weg von den Straftaten", sagte er dem Gericht. Das wies ihm den Weg dahin. Dazu gehören fünf Termine bei der Suchtberatung. Für ein Jahr gilt ein Alkohol- und Drogenverbot, nachzuweisen mit sechs Drogensreenings. Dazu muss er mit einem Erziehungsbeistand zusammenarbeiten und - für das Gericht ganz wichtig - die gerade angetretene Ausbildung durchziehen.
Was ihn zur Teilnahme an dem nächtlichen Streifzug brachte, konnte der junge Mann, den die Jugendgerichtshilfe als "eher wortkarg und naiv" bezeichnete, nicht erklären. Der mehrfachen Nachfrage des Jugendrichters folgte lediglich das große Schweigen.
Nichts dabei gedacht
Die Vorwürfe der Anklage räumte er ein. Danach hat ihn ein flüchtiger Bekannter am Nachmittag zu dem gemeinsamen nächtlichen Einsatz eingeladen und gebeten, einen Rucksack, Handschuhe und Taschenlampen mitzubringen. Gedacht hat er sich nach eigenen Angaben dabei nichts.
Nach einem Joint ging die Aufbruchserie los: Auf Anforderung des Kumpels warf der 15-Jährige mit einem Gullydeckel das Seitenfenster der Autos ein. Der Bekannte holte dann aus dem Auto raus, was zu holen war. Fünf Autos wurden so demoliert, wobei beide sich beim Gullywerfen abwechselten. Am Ende stand einer Beute im Gesamtwert von gut 200 Euro der Schaden an den Fahrzeugen in Höhe von knapp 8500 Euro gegenüber.
Auf die Spur kam die Polizei den Autoknackern durch DNA-Spuren. Zudem postete der Haupttäter ein Video über die Aktion auf Instagram. Der Rest war Routine und endete vor dem Jugendschöffengericht.
Weg von der Straße
Da stand lange eine Jugendstrafe von sechs Monaten aufwärts im Raum. Dass es nicht soweit kam, lag einmal am unfassenden Geständnis und der Tatsache, dass der 15-Jährige sich entschuldigt und mit der Schadenswiedergutmachung begonnen hat. Auch dass er eine Ausbildung begonnen hat und damit "von der Straße weg ist", verhinderte die Jugendstrafe.
Zu knabbern haben wird der junge Mann an dem rechtskräftigen Urteil dennoch. Seinen Urlaub wird er zum Großteil für den Dauerarrest brauchen. Die 600 Euro, die er verdient, werden sich zum Großteil die Versicherungen der Autobesitzer holen, deren Regressforderung nach dem Urteil nur eine Frage der Zeit ist.