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Kitzingen
Mit dem Messer in der Tasche Schnaps im Supermarkt geklaut
Eine nicht bezahlte Flasche Gin und ein Messer in der Tasche haben einem Maler eine Geldstrafe über 3600 Euro beschert. Dagegen legte er Einspruch ein und musste nun vor Gericht.
Eine Flasche Gin (Archivbild) wurde einem Maler zum Verhängnis.
Foto: Roland Pleier | Eine Flasche Gin (Archivbild) wurde einem Maler zum Verhängnis.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:26 Uhr

3600 Euro (90 Tagessätze zu 40 Euro) stehen in einem Strafbefehl, den ein 49-Jähriger nach dem Diebstahl einer Flasche Gin in einem Lebensmittelmarkt erhalten hat. Grund für die hohe Strafe: Der Mann hatte ein Cuttermesser bei sich. Damit ist aus dem einfachen Ladendiebstahl nach Lesart der Justiz ein "Diebstahl mit Waffen" geworden. Das wirkt sich erheblich auf das Strafmaß aus.

Weil der Handwerker das nicht stehen lassen wollte, hatte er Einspruch eingelegt. Mit Erfolg, wie die Verhandlung vor dem Amtsgericht Kitzingen zeigte. Dort konnte der Mann das Gericht überzeugen, dass das durchaus als Waffe geeignete scharfe Messer zu seiner Standardausrüstung gehört. "Ich bin Maler", sagte er dem Gericht: "Das Messer ist immer dabei, genauso wie ein Bleistift und ein Marker."

Der Mann hatte im April 2022 nach Feierabend noch einkaufen wollen. In Arbeitsklamotten war er kurz von der Schließung in einen Lebensmittelmarkt gegangen. Er hatte Waschmittel, eine Flasche Whisky und eine Flasche Gin mitgenommen. An der Kasse hatte er allerdings nur das Waschmittel und den Whisky bezahlt.

Die eingesteckte Flasche Gin kostet am Ende 600 Euro

Den Gin im Wert von 34,99 Euro hatte er in eine mitgeführte Umhängetasche gesteckt. "Ich habe die Flasche an der Kasse einfach vergessen", versuchte er zu erklärten, warum er den Schnaps nicht bezahlt hatte, obwohl er Geld genug mit sich trug.

Als die Diebstahlsicherung an der Kasse lospiepste, nahm das Verfahren seinen Lauf: Die Flasche in der Tasche wurde entdeckt, der Mann wegen Ladendiebstahls angezeigt. Als die Polizei bei ihm das Cuttermesser fand, wurde aus einem Ladendiebstahl der besagte Diebstahl mit Waffen.

"Das mit der Waffe muss wegfallen", nannte die Verteidigerin das Ziel des Einspruchs. Der Staatsanwalt ließ sich überzeugen, das Gericht nach einigen Bedenken auch. Damit blieb der einfache Ladendiebstahl. Richterin Ingrid Johann stellte das Verfahren mit der Zustimmung aller Beteiligten gegen eine Geldauflage ein: Jetzt muss der Maler noch 600 Euro für den eingesteckten Gin bezahlen.

 
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