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Kitzingen
Mit dem Messer in der Tasche Schnaps im Supermarkt geklaut
Eine nicht bezahlte Flasche Gin und ein Messer in der Tasche haben einem Maler eine Geldstrafe über 3600 Euro beschert. Dagegen legte er Einspruch ein und musste nun vor Gericht.
Eine Flasche Gin (Archivbild) wurde einem Maler zum Verhängnis.
Foto: Roland Pleier | Eine Flasche Gin (Archivbild) wurde einem Maler zum Verhängnis.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:26 Uhr

3600 Euro (90 Tagessätze zu 40 Euro) stehen in einem Strafbefehl, den ein 49-Jähriger nach dem Diebstahl einer Flasche Gin in einem Lebensmittelmarkt erhalten hat. Grund für die hohe Strafe: Der Mann hatte ein Cuttermesser bei sich. Damit ist aus dem einfachen Ladendiebstahl nach Lesart der Justiz ein "Diebstahl mit Waffen" geworden. Das wirkt sich erheblich auf das Strafmaß aus.

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