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Würzburg
Mit dem Feuerzeug die Haare einer Mitschülerin angezündet
Aus dem Gericht: Der Angeklagte will nichts gemacht haben. Die Zeugenaussagen sprechen eine andere Sprache bei einer Berufungsverhandlung vor einer Jugendkammer in Würzburg.
Die Berufung brachte nichts: Weil er mit dem Feuerzeug an den Haaren einer Mitschülerin zündelte, muss ein 17-Jähriger 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Foto: Oliver Berg, dpa | Die Berufung brachte nichts: Weil er mit dem Feuerzeug an den Haaren einer Mitschülerin zündelte, muss ein 17-Jähriger 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:47 Uhr

Tatort: Ein Klassenzimmer in einer Mittelschule im Landkreis an einem Vormittag im November 2019. Der Lehrer ist unterwegs zum Kopierer. Eine Schülerin, 16 Jahre, die sich nicht wohlfühlt, hat den Kopf auf die Tischplatte gelegt. Dann soll ihr Nebenmann ihr mit seinem Taschenfeuerzeug die Haare angezündet haben. Vor einer Jugendkammer des Landgerichts Würzburg sagte der 17-jährige Ex-Schüler jetzt: "Ich hab nichts gemacht!"

Zum Glück war fast nichts passiert. Beim Amtsgericht Kitzingen ist der Jugendliche wegen gefährlicher Körperverletzung zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden, von der Jugendkammer erhoffte er sich nun einen Freispruch.

Da sagte ihm allerdings der Vorsitzende Richter Michael Schaller zu Beginn sehr deutlich, dass die Verhandlung in Kitzingen etwas anderes ergeben hatte  - "und der Eindruck scheint nicht falsch zu sein". Der Angeklagte blieb dabei: "Nichts gemacht!" Die Zeugen, die ihn in der Verhandlung in Kitzingen belasteten, hätten Angst gehabt, die Wahrheit zu sagen. Er könne mit Chats belegen, dass die Zeugen sich zum Teil sogar bei ihm für ihre Aussagen entschuldigt haben. Auf die Frage des Richters, ob er das Entlastungsmaterial dabei habe, schüttelte der Angeklagte den Kopf: Nein, das sei auf einem anderen Handy.

Die Frage nach dem Motiv

Ein Motiv  für das Anzünden der Haare konnte nicht ermittelt werden. Es gab Zeugen aus der Klasse, die nur etwas gerochen, andere, die kurz auch eine Flamme gesehen haben. Wieder andere wollen überhaupt nichts mitbekommen haben. Vermutung des Angeklagten: "Die wollten mich los werden". Bevor man ihn rausgeworfen habe, sei er freiwillig gegangen.

Da die betroffene Schülerin im Landkreis Bamberg wohnte, war ihre Mutter an jenem Novembertag 2019 mit ihr zur Polizei nach Bamberg gefahren, um Anzeige zu erstatten. Diese räumliche Distanz zwischen Unter- und Oberfranken hat die Ermittlungen nicht unbedingt beschleunigt. Ob die Schule nur froh war, als der Schüler freiwillig ging oder sich auch um Aufklärung des Zwischenfalls bemühte, kam in der Verhandlung nicht zur Sprache.

Plötzlich Flammen gesehen

Das damalige Opfer erinnerte sich: Der Mitschüler sein "eigentlich ganz nett " gewesen. Er habe an ihren damals schulterlangen Haaren "herumgemacht", dann habe sie die Flamme gesehen. Es habe gerochen und nach einigen klopfenden Handbewegungen auf den Rücken sei das "Feuer" erloschen.

Ein weiterer Schüler sagte: Richtig gebrannt habe es nicht – wohl aber gerochen. Dass der Mitschüler mit dem Feuerzeug hinter der Schülerin hantierte, habe er gesehen.

Er könne sich nicht vorstellen, wie der Angeklagte "aus der Nummer herauskommen will", sagte der Vorsitzende Richter nach den Zeugenaussagen und empfahl dem Verteidiger, seinem Mandanten die Situation in einer Pause näher zu bringen. Nach zehn Minuten nahm der die Berufung zurück, das Urteil ist rechtskräftig. Es bleibt bei den 80 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Der Hinweis des Angeklagten, dass das Urteil Probleme machen könnte, wenn er am 1. September eine Ausbildung beginne, beeindruckte das Gericht nicht. Vielleicht bleibe trotz Ausbildung Zeit, die Strafe entsprechend gestreckt abzuleisten und je nach Ausbildungsvergütung könne man auch an eine Umwandlung der gemeinnützigen Arbeitsstunden in eine Geldstrafe denken. Da er zur Tatzeit Jugendlicher war, hat man dem Angeklagten die Prozesskosten erlassen.

 
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