Seit 2017 steht der Paragraf 315d unter der Überschrift "Verbotene Kraftfahrzeugrennen" im Strafgesetzbuch. Anlass waren illegale Autorennen mit zum Teil tödlichem Ausgang. In dem Paragrafen geht auch um sogenannte "Einzelraser". Genau so ein Fall landete jetzt vor dem Amtsgericht
Dort hat Richterin Patricia Finkenberger einen Motorradfahrer wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Kennzeichenmissbrauchs verurteilt. Der 32-Jährige, der coronabedingt von Hartz IV lebt, muss 750 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze zu 15 Euro) zahlen. Dzu kommt der Entzug der Fahrerlaubnis für acht Monate.
Das war einer der Gründe für den Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl. Der andere war der relativ neue Paragraf 315d, der juristisch noch viele Fragen offen lässt. Danach danach wird ein Kraftfahrer mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, "wenn er sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".
Reihe von Verstößen
Den Tatbestand sah die Staatsanwaltschaft erfüllt, der Verteidiger nicht. Das Gericht sprach von einer Reihe von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die "für den Entzug von drei Füherscheinen reichen würde". Waren das alles Ordnungwidrigkeiten oder doch die im Paragrafen 315 beschriebene Straftat? An Ende war das Gericht auf der Seite der Anklage. Dabei war sich Finkenberger sicher: "Das ist Neuland hier. Egal wie das Urteil ausfällt, es geht in die nächste Instanz."
Der Fall ist relativ klar: Am Ortseingang von Kitzingen war in den Abendstunden des 19. Februar 2020 einer zivilen Streife ein Motorradfahrer aufgefallen, der flott auf der B 8 in Richtung Innenstadt fuhr. Der Wagen folgte ihm. Dann ging das "Rennen" los. An der E-Center-Kreuzung bog das Motorrad bei Rot in Richtung E-Center ab, Richtung Umgehung Etwashausen. "Er hatte rund 140 Stundenkilometer drauf", sagte ein Polizist als Zeuge. Wieder bei Rot ging es auf die Südbrücke. Als er Richtung Sulzfeld abbog schaltete er sein Licht aus - deshalb der Kennzeichenmissbrauch.
Nach einer Runde durch das Floßhafengebiet ging es wieder Richtung Westtangente. Hier hatte er die Streife abgehängt. Die aber hatte aber erfahren, dass der Fahrer aus dem Landkreis Würzburg kommt, fuhr in Richtung Kaltensondheim. Kurz vor dem Tierheim hatte sie den Motorradfahrer wieder vor sich. Der fuhr mit "bis zu 170 Stundenkilometern" bis zur A7-Brücke und bog dann in einen Feldweg ab. Wenig später war nach einem leichten Sturz im einen Acker die Fahrt zu Ende.
Joint war im Spiel
Schnell war klar, warum der Fahrer versucht hatte, sich aus dem Staub zu machen. Er hatte einen Joint geraucht. Der räumte die Vorwürfe zwar ein, bei den Tempoangaben der Polizei hatte er aber seine Zweifel. Zudem habe er das Auto nicht als Polizeifahrzeug erkannt, zumal ein Haltesignal erst beim Abbiegen in den Feldweg zu sehen war.
Das griff der Verteidiger auf. "Mein Mandant ging davon aus, dass er von zwei jungen Kerlen verfolgt wird", sagte er. Er verwies auf das leere Vorstrafenregister und die offene Frage der tatsächlichen Geschwindigkeit. Der Kennzeichenmissbrauch werde eingeräumt, "der 315er sei bei weitem nicht erfüllt". 25 Tagessätze zu zehn Euro hielt er für ausreichend.
Die Anklage hatte 80 Tagessätze und mit Blick auf vier Einträge im Fahreignungsregister - alle wegen überhöhter Geschwindigkeit - den Entzug der Fahrerlaubnis für neun Monate gefordert. Am Ende wurden es acht Monate und 50 Tagessätze - vorläufig.