Die Geschichte mit dem Gedächtnisverlust ist für einen 19-Jährigen nicht aufgegangen: Obwohl er angeblich nichts von einem Unfall wusste, stand am Ende des Verfahrens vor dem Jugendgericht Kitzingen ein deutliches Urteil: Zwei Wochen Jugendarrest, ein Jahr absolutes Alkoholverbot und für insgesamt 14 Monate keinen Führerschein.
Das war die Quittung für eine Alkoholfahrt, die es in sich hatte. Mit rund 1,8 Promille Alkohol im Blut hatte sich der junge Mann am 18. Oktober 2014 gegen 2 Uhr in sein Auto gesetzt. In Schlangenlinien fuhr er auf ein entgegenkommendes Auto zu. Obwohl dessen 20-jähriger Fahrer bis zum Stillstand abbremste, wurde das Auto vorne rechts erfasst. 2500 Euro Schaden am Auto, dazu ein leicht verletzter Fahrer, blieben zurück.
Der 19-Jährige setzte die Fahrt durch ein Gebüsch und über einen Gehweg fort. Dann kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und landete an einer Hauswand. Von dem Unfallopfer gestellt, wollte er die Geschichte zunächst „unter sich regeln“. Als der 20-Jährige nicht mitmachte, war der Unfallverursacher weg – über den Radweg geflüchtet. Wenig später holte ihn die Polizei mit Hilfe eines Diensthundes schlafend aus dem hohen Gras.
Unterm Stich kam einiges zusammen: Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung, dazu nach unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr.
Von alledem wollte der Auszubildende nichts wissen. „Ich kann mich an nichts erinnern“, sagte er dem Jugendrichter. Immerhin wusste er noch, dass er auf einer Feier war, dass getrunken wurde. Bei der Polizei hatte er seinen Konsum mit 15 Bier und ein paar Likören angegeben.
Irgendwann sei er zum Auto gegangen, um Zigarettenpapier zu holen. „Danach weiß ich nichts mehr“, sagte er und betonte mehrfach: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich gefahren bin.“ Er hatte seine eigene Theorie: Danach deuten für ihn nicht nur ein weit nach hinten geschobener Fahrersitz darauf hin, dass irgend ein Anderer gefahren sein muss.
Diese Theorie hielt allerdings nicht lange. Da halfen auch die drei Zeugen nicht, die ihn während des Abends immer wieder auf der Feier gesehen hatten. Ein Alibi für die Unfallzeit wurde nicht daraus.
Mehr Licht in die Geschichte brachten die beiden Zeugen, die als Fahrer und Beifahrer in dem angefahrenen Auto saßen. Beide waren sich – der eine zu 100 Prozent, der andere gar „zu 1000 Prozent“ – sicher , dass der Angeklagte das Auto gefahren hat. „Ich erkenne ihn, er stand direkt vor mir“, sagte der Fahrer. Nach diesen Aussagen wurde es dünn für den Angeklagten, der für das Gericht kein Unbekannter war. Für den Staatsanwalt war die Sache klar. Sein Strafantrag war dann auch das, was Richter Wolfgang Hülle als Urteil verkündete: „Ich habe keinen Zweifel, dass der Angeklagte gefahren ist und den Unfall verursacht hat.“ Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.