Am 31. März nächsten Jahres läuft die Milchquotenregelung endgültig aus. Letzte Möglichkeit zum Milchquotenkauf und –verkauf besteht beim 44. Milchbörsentermin am 2. November. Einreichungsschluss für entsprechende Anträge ist am Mittwoch, 1. Oktober, teilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Kitzingen mit.
Spätestens an diesem Tag müssen Nachfragegebote einschließlich einer Bankbürgschaft der Milchquotenübertragungsstelle Bayern in München vorliegen. Die erforderlichen Formblätter gibt es am AELF oder im Internet unter: www.lfl.bayern.de/iem/milchquoten. Die Bankbürgschaft muss den Betrag umfassen, der sich aus der nachgefragten Menge und dem pro Kilogramm gebotenen Preis errechnet, heißt es in der Mitteilung weiter. Ersatzweise ist auch eine Vorabüberweisung möglich. Die muss spätestens am Einreichungsschlusstermin vorgenommen werden.
Verkäufer können ihren Antrag auch am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgeben. Dort muss auch der sogenannte Nachweis der Landesstelle beantragt und ausgestellt werden, in dem unter anderem bestätigt wird, dass die Angebotsmenge dem Verkäufer auch tatsächlich zusteht. Ebenfalls vorzulegen ist ein Molkereinachweis, in dem diese zum Beispiel bestätigt, dass die Angebotsmenge im laufenden Milchwirtschaftsjahr vom Anbieter noch nicht selbst beliefert worden ist. Weil die Ausstellung des Nachweises der Landesstelle in manchen Fällen sehr zeitaufwändig ist, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem AELF erforderlich. Für den Landkreis Kitzingen erreichbar unter: Tel. (0 93 21) 3 00 91 29 oder 3 00 90.
Da die Milchanlieferung in Deutschland gegenüber dem Vorjahr erneut zugenommen hat, ist für das letzte Quotenjahr von einer Strafabgabe für Überlieferungen auszugehen, schreibt das AELF weiter. Die könnte noch einmal deutlich über der des Milchwirtschaftsjahres 2013/14 – mit 12,69 Cent pro Kilogramm – liegen. Milcherzeuger, die ihre Quote um mehr überschreiten, als die Molkereisaldierung zulässt, sollten gut überlegen, ob sie mit einem Quotenkauf nicht doch besser fahren, rät das Amt in der Pressemitteilung.