Zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr traf sich der Gemeinderat Martinsheim am Dienstagabend. Neben Informationen ging es in der alten Schule in Martinsheim um die Neuregelung der Umsatzbesteuerung für Kommunen.
Durch eine Gesetzesänderung bei der Umsatzsteuerpflicht kann es sein, dass die Gemeinde für einige ihrer Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig wird. Die Änderung gilt ab 1. Januar 2017, wobei es jedoch eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020 gibt.
Der Gemeinderat beschloss, von dieser Option Gebrauch zu machen, da die Verwaltungsgemeinschaft zunächst prüfen muss, in welchen Bereichen Änderungen nötig sind. Hierfür wird eventuell auch eine externe Beratung notwendig. Durch die Erklärung, die Übergangsregelung in Anspruch zu nehmen, hat die Gemeinde sich und der Verwaltung die notwendige Zeit für die Prüfung verschafft.
Überwachung am Sammelplatz
Zweiter Bürgermeister Wilfried Mantel informierte in der Sitzung, dass die Gemeinde Martinsheim bei der jüngsten Sitzung des Abwasserzweckverbands Ochsenfurt (AVO) einstimmig zum 1. Januar 2019 aufgenommen wurde. Nun beginnen dort die Planungen für den Anschluss.
In zwei Jahren sollen dann auf jeden Fall die Ortsteile Martinsheim und Enheim angeschlossen sein, wenn möglich auch Unterickelsheim. In Gnötzheim wird das Abwasser bis auf weiteres in die dortige Kläranlage geleitet.
Die nächste Häckselaktion in Martinsheim ist für den 25. Februar 2017 geplant. Da am Holzsammelplatz auch immer wieder andere Abfälle abgeladen werden, wurden Stimmen laut, dass über eine Videoüberwachung nachgedacht werden sollte, falls die Problematik anhält.