
Die Zufahrt zum Parkplatz am Main unterhalb des Lagerhauses erhält etwa auf Höhe des Radwegs eine Höhenbegrenzung. Damit soll verhindert werden, dass Kleintransporter und Wohnmobile den Platz nutzen. Das beschloss der Stadtrat am Montagabend bei einer Gegenstimme.
Hintergrund für die Maßnahme ist der Baubeginn zur Neugestaltung des Mainufers zwischen Tankstelle und Lagerhaus. Bislang wurde diese Fläche zum Teil zum Parken benutzt. Unter anderem wurden auch die Kleintransporter eines Paketzustellers dort abgestellt. Wenn nun in diesen Tagen die Bauarbeiten beginnen, stellt sich die Frage, wo diese Fahrzeuge künftig parken werden.
Von Seiten der Verwaltung wurde der Arbeitsvermittler des Unternehmens bereits darauf hingewiesen, dass seine Beschäftigten sich andere Parkplätze suchen müssten. Nach Abschluss der Neugestaltung werden dort gar keine Parkplätze mehr ausgewiesen werden.
Kontrolle der Verkehrsüberwachung
Da liegt es natürlich nahe, dass der Parkplatz unterhalb des Lagerhaues genutzt werden könnte. Das allerdings wollen Stadtrat und Verwaltung nicht. Deshalb der Vorschlag als kurzfristige Lösung, den Platz für Fahrzeuge mit mehr als 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu sperren. Die Verkehrsüberwachung soll dies auch kontrollieren.
Langfristig sollte eine Höhenbegrenzung, ähnlich wie an der Pizzeria Catania, errichtet werden. Diese soll schwenkbar sein, um die Zufahrt von Feuerwehr und Bauhoffahrzeugen zu ermöglichen. Ein weiterer Vorteil der Lösung: Auch Wohnmobile können den Parkplatz dann nicht mehr nutzen. Denn für diese hat die Stadt einen eigenen Stellplatz gebaut.
Parkplatzsuche nicht Aufgabe der Stadt Marktbreit
In der Diskussion im Rat ging es dann vor allem darum, wo die Pakettransporter dann parken könnten. Vor allem Maximilian Zink befürchtete das Abstellen entlang der Mainstraße, was auch nicht gewünscht sei. Alternative Vorschläge wurden dann sowohl von Marion Frischholz als auch von Heinz Galuschka mit dem Argument beendet, dass es nicht Aufgabe der Stadt sein könnte, für Privatunternehmen Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Am Ende wurde der Vorschlag der Verwaltung bei einer Gegenstimme angenommen.
Im Dezember wurde in nichtöffentlicher Sitzung über den Erlass einer Satzung zur Unterbringung von Obdachlosen beraten, jetzt wurde diese "Obdachlosensatzung" ohne Diskussion und Gegenstimmen verabschiedet. In ihr ist die genaue Nutzung der Unterkunft in der Karl- Zimmermann-Straße 3 geregelt, bis hin zu den Gebühren für die einzelnen Zimmer, die bis zu zehn Euro pro Tag betragen können.