
"Drei Pflanzen sind drei Pflanzen, das ist ganz einfach." Diesen Hinweis von Richterin Ilka Matthes musste ein 43-Jähriger in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen zur Kenntnis nehmen. Dort war der Mann gelandet, weil auf seinem Balkon vier Cannabispflanzen gefunden wurden–und damit eine zu viel.
Weil das seit gut einem halben Jahr geltende Konsumcannabisgesetz (KcanG) nur den Anbau von drei Pflanzen für den Eigenbedarf erlaubt, wurde ihm der "verbotene Anbau von Cannabis" zur Last gelegt. Nachdem die Polizei die vier Pflanzen "geerntet" hatte und ein Wirkstoffgehalt von rund einem Prozent THC festgestellt worden war, erhielt der gelernte Verwaltungsangestellte einen Strafbefehl.
4900 Euro (70 Tagessätze zu 70 Euro) sollte der Mann zahlen. Den Strafbefehl wollte der Mann aber nicht akzeptieren und legte Einspruch ein.
In der darauf folgenden Verhandlung stellte er gleich klar: "Ich habe keinerlei Schuld." Dann kam – ausführlich, mit Gesetzestexten unterlegt und mit Einblicken in den Cannabisanbau garniert – seine Sicht der Dinge. Danach hat er fünf natürliche und "nicht fermentierte Samen" eingepflanzt, die er auch nur natürlich und im Freien großgezogen habe. Normalerweise werden aus der Hälfte der Pflanzen Weibchen und der anderen Hälfte Männchen, erklärte er. Weil aber nur die Weibchen für die Herstellung von Marihuana taugen, hätte er am Ende höchstens zwei Pflanzen für den Eigenbedarf nutzen können. Also habe er sich im Rahmen des Gesetzes bewegt, von illegalem Anbau könne keine Rede sein.
Richterin: "Bei uns wird es halt Schlag auf Schlag teurer"
Die Rechnung machte das Gericht nicht mit. Der Hanfgärtner musste sich belehren lassen. "Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Männchen und Weibchen", stellte die Staatsanwältin fest. Und die Richterin fasste zusammen: "Drei Pflanzen sind drei Pflanzen, so einfach ist das." Weil er aber mehr angebaut hat, sei die Anzahl der Tagessätze im Strafbefehl angebracht. Mit Blick auf die Vorstrafen – zwei davon hatten mit Drogen zu tun –stellte sie fest: "Bei uns wird es halt Schlag auf Schlag teurer."
Am Ende kosten die vier Pflanzen den Mann, der demnächst Bürgergeld beziehen wird, 2100 Euro. Im Urteil steht die gleiche Anzahl an Tagessätzen wie im Strafbefehl. Allerdings hat das Gericht die Höhe dem aktuellen Einkommen auf 30 Euro angepasst. Die Verfahrenskosten kommen dazu. "Das kann ich nicht zahlen", sagte der Angeklagte und blieb dabei: "Das ist komplett unverhältnismäßig." Selbst wenn er das Gesetz falsch interpretiert habe, sie das kein Vorsatz gewesen. Er blieb dabei: "Ich habe keine Schuld." Ob er davon die nächste Instanz beim Landgericht in Würzburg überzeugen kann oder will, ließ er offen.
wenn ich eine "Drogenpolitik" aufziehe, die nachzuhalten nur äußerst unzureichend gelingt und ich die tatsächlichen Großverdiener aufgrund diverser rechtsstaatlichen Vorschriften praktisch nicht zu fassen bekomme, was soll dann sowas?! Ein Exempel statuiert an einer armen ###, die ### genug war sich erwischen zu lassen?
Da gibt es z. B. in Portugal bessere/ zielführendere Strategien: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/portugal-drogen-entkriminalisierung-100.html
Hierzulande frage ich mich manchmal allen Ernstes, ob nicht diejenigen, die die Regeln machen, am Ende noch am Schwarzmarkt mitverdienen und tatsächlich gar kein Interesse daran haben, den auszutrocknen...
Schau mer mal. Falls der Herr Merz solchen Leuten das Bürgergeld auf Null zusammenstreichen sollte wäre es mir recht.
Dieser Herr, der dann im Gericht sofort von Bürgergeld erzählt, hat sich nun mal nicht an ein Gesetz gehalten und wurde deshalb zu recht verurteilt.
Ihr Grundsatz, Frechheit siegt, sollte nicht überstrapaziert werden