
"Sie haben als Schöffen sicher gemerkt, dass die Wirklichkeit im Gerichtssaal weit entfernt ist, von den 'Vorbildern' im Fernsehen, wo Stammtisch-Parolen über die Strafzumessung an der Tagesordnung sind", sagte der Amtsgerichts-Direktor.
Bei Jugendstrafsachen habe sich mancher sicher gefragt, ob der Richtige auf der Strafbank sitze und nicht stattdessen dort die Eltern oder Erzieher hin gehörten, so Spengler weiter. Forderungen zur generellen Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Volljährige halte er aber für problematisch. Er persönlich würde eine starre Grenze von 20 Jahren für die Anwendung von Jugendstrafrecht vorziehen. Ferner sei er der Meinung, dass die Höchststrafe für Heranwachsende bei besonders schweren Verbrechen von zehn auf 15 Jahre hochgesetzt werden sollte und dafür dann das Landgericht anstelle der Amtsgerichte zuständig sein sollte, sagte der Richter.
Die Schöffen hätten gezeigt, dass es auch heute noch Bürger gebe die bereit seien, ein zugegebenermaßen nicht immer leichtes und sehr verantwortungsvolles Ehrenamt ohne Entlohnung zu übernehmen. "Ohne diese freiwillige Arbeit vieler Bürger im Ehrenamt - auch in Vereinen - wäre unsere Gesellschaft arm und die Kriminalität unter Jugendlichen würde stark ansteigen", zeigte sich Spengler überzeugt. Ehrenamtliche würden manches Erziehungs-Defizit in Elternhäusern auf vielerlei Art ausgleichen, sagte der Amtsgerichts-Direktor, bevor er die Geehrten auf ein Glas Sekt einlud.