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Man fragt sich, ob nicht andere hier sitzen müssten
Vier beziehungsweise acht Jahre lang       -  Vier beziehungsweise acht Jahre lang standen diese Frauen und Männer beim Amtsgericht Kitzingen den Berufsrichtern als ehrenamtliche Schöffen zur
Seite. In so mancher Strafsache gegen Erwachsene oder Jugendliche sprachen sie im Namen des Volkes Recht. Am Freitag wurden sie mit einer
Dankesurkunde der Bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merk aus ihrem Ehrenamt verabschiedet. Paul Spengler (links im Bild), Leiter des Amtsgerichts,
dankte auch im Namen seiner Kollegen Friedemann Seelkopf und Wolfgang Hülle den Laienrichter für deren Bereitschaft, sich über so lange Zeit in den
Dienst der Rechtssprechung zu stellen.
Foto: FOTO RALF WEISKOPF | Vier beziehungsweise acht Jahre lang standen diese Frauen und Männer beim Amtsgericht Kitzingen den Berufsrichtern als ehrenamtliche Schöffen zur Seite. In so mancher Strafsache gegen Erwachsene oder Jugendliche ...
Redaktion
 |  aktualisiert: 03.12.2006 22:29 Uhr
Kitzingen (RW) Vier beziehungsweise acht Jahre lang dienten 16 Frauen und Männer am Amtsgericht Kitzingen als ehrenamtliche Schöffen bei Erwachsenen- und Jugendstrafsachen. Am Freitag wurden sie vom leitenden Amtsgerichts-Direktor Paul Spengler und dessen Richter-Kollegen Friedemann Seelkopf und Wolfgang Hülle aus ihrem Ehrenamt verabschiedet. Spengler überreichte im Namen der Bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merk eine Dankesurkunde.

"Sie haben als Schöffen sicher gemerkt, dass die Wirklichkeit im Gerichtssaal weit entfernt ist, von den 'Vorbildern' im Fernsehen, wo Stammtisch-Parolen über die Strafzumessung an der Tagesordnung sind", sagte der Amtsgerichts-Direktor.

Bei Jugendstrafsachen habe sich mancher sicher gefragt, ob der Richtige auf der Strafbank sitze und nicht stattdessen dort die Eltern oder Erzieher hin gehörten, so Spengler weiter. Forderungen zur generellen Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Volljährige halte er aber für problematisch. Er persönlich würde eine starre Grenze von 20 Jahren für die Anwendung von Jugendstrafrecht vorziehen. Ferner sei er der Meinung, dass die Höchststrafe für Heranwachsende bei besonders schweren Verbrechen von zehn auf 15 Jahre hochgesetzt werden sollte und dafür dann das Landgericht anstelle der Amtsgerichte zuständig sein sollte, sagte der Richter.

Die Schöffen hätten gezeigt, dass es auch heute noch Bürger gebe die bereit seien, ein zugegebenermaßen nicht immer leichtes und sehr verantwortungsvolles Ehrenamt ohne Entlohnung zu übernehmen. "Ohne diese freiwillige Arbeit vieler Bürger im Ehrenamt - auch in Vereinen - wäre unsere Gesellschaft arm und die Kriminalität unter Jugendlichen würde stark ansteigen", zeigte sich Spengler überzeugt. Ehrenamtliche würden manches Erziehungs-Defizit in Elternhäusern auf vielerlei Art ausgleichen, sagte der Amtsgerichts-Direktor, bevor er die Geehrten auf ein Glas Sekt einlud.

 
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