Zum Artikel "Hitzige Diskussion um große Eventanlage" vom 9. Oktober über die Umgestaltung des früheren Waldgasthofes in Rehweiler erreichte die Redaktion folgende Leserzuschrift.
Herr Öchsner hat öffentlich bekundet, dass er nicht weiß, was auf seiner Homepage steht: Darum kümmern sich andere. Ankündigungen auf der Homepage des Herrn Öchsner lesen sich bis zum 7. Oktober wie folgt: Eventgelände 35 000 Quadratmeter; fünf Eventmöglichkeiten gleichzeitig; wir wollen die Nummer 1 für alle unvergesslichen Familien-, Firmen- und Hochzeitsevents in jeder Größe der Feier und für jeden Geldbeutel im Steigerwald sein, ohne wenn und aber.
Ja, durch Ankündigungen wie diese fühlten wir uns als Bürger von Rehweiler, zumal etliche unmittelbare Anlieger direkt betroffen sind, zutiefst erschreckt, bedeutet doch ein Feiern "ohne wenn und aber", sofern dazu das Außengelände herangezogen wird, möglicherweise für uns Bürger: Was wird aus unserem Leben bei 60 Dezibel Dauerbeschallung in der warmen Jahreszeit bis 22 Uhr und 55 (nicht 50, wie im Bericht dieser Zeitung zu lesen) Dezibel ab 22 Uhr?
Was durften besorgte Rehweiler Bürger bei der Anwohnerversammlung von Herrn Öchsner vernehmen? Es läuft eine Hetzkampagne gegen ihn. Er wolle doch nur für Radfahrer und Wanderer eine naturnahe Einkehrmöglichkeit bieten – was sei denn daran verkehrt?
Was denn nun? Feiern ohne Wenn und Aber oder naturnahe Einkehrmöglichkeit? Gegen letzteres Angebot hat in Rehweiler niemand etwas, ebenso wenig gegen Gastronomie oder Hotel. Weil aber bis dato Feiern ohne Wenn und Aber im Raum stand und 60 Dezibel Dauerbeschallung bis 22 Uhr gesetzlich erlaubt sind, musste uns Herr Öchsner bei der Anhörung wie ein Wolf im Schafspelz erscheinen. Und daher wurde es hitzig. Was denn nun? Wir würden uns sehr freuen, wenn die Befürchtungen um Lärmbelästigung, um Verkehrs- und Parkplatzprobleme, um Wertminderung von Immobilien oder Beeinträchtigung der Natur ab sofort der Vergangenheit angehören würden!
Christoph Bossert
96160 Geiselwind
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung wurde versehentlich das Anschreiben der E-Mail des Verfassers und nicht der eigentliche Leserbrief veröffentlicht. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.