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Kitzingen
Leserforum: Nikolaus Fey darf kein Schul-Namensgeber sein
Bearbeitet von Lena Berger
 |  aktualisiert: 22.03.2021 02:15 Uhr

Hans Frank, "Generalgouverneur" des von der Wehrmacht besetzten Teils von Polen im Zweiten Weltkrieg, von seinen Opfern als "Schlächter von Polen" charakterisiert, schrieb am 3. Oktober 1939 zu den anstehenden "Aufgaben seiner Regierung": "Danach kommt nur eine Ausnutzung des Landes durch rücksichtslose Ausschlachtung, Abtransport aller für die deutsche Kriegsführung wichtigen Vorräte (...), Schließung aller Bildungsanstalten (...), zur Verhütung des Nachwuchses einer polnischen Intelligenzschicht (...) in Frage".

Nikolaus Fey, als Referent für Propaganda in der "Regierung" des "Generalgouvernements" war ein Mittäter zur Erreichung dieser Ziele – der "Vernichtung der Juden und des slawischen Untermenschen"! Diesem dokumentierten Erkenntnisstand ist nichts hinzuzufügen.

Er kann und darf in unserem Staat nicht Namensgeber einer Schule sein, in der junge Menschen zu selbstständig denkenden und kritikfähigen Demokraten erzogen werden sollen – und dies laut Bayerischer Verfassung in "Ehrfurcht vor Gott, Achtung religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen (...)"!

Knapp 76 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs, im Namen Deutschlands begonnen und auch als Vernichtungskrieg gegen die Zivilbevölkerung geführt, ist es hohe Zeit, nicht dem vermeintlich "Guten" bei den damaligen Tätern nachzuspüren, sondern endlich den Mut aufzubringen und die Weichen für mehr Wissen, Demokratie und Gerechtigkeit zu stellen.

Bernd Moser
97318 Kitzingen

 
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Kommentare
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  • N. K.
    Das hätte man damals bei der Namensgebung bedenken sollen.
    Nicht nach 70 Jahren Schlafmützigkeit plötzlich alles in Frage stellen.
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  • P. K.
    Nikolaus Fey darf für nichts Namensgeber sein.
    Der Beitritt zur NSDAP am 1. Mai 1933 spricht für Überzeugungstäter, nicht für Mitläufer.
    Danach ist keine Besserung zu erkennen
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