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Volkach
Leserforum: Konventionalstrafe im Vertrag das mindeste
Bearbeitet von Franziska Schmitt
 |  aktualisiert: 06.09.2021 02:26 Uhr

Zum Artikel "Sandabbau in Fahr: Volkacher Rat sieht LZR Antrag kritisch" vom 2. September erreichte die Redaktion folgende Zuschrift:

Danke für die Vertagung des Tagesordnungspunktes vom Ferienausschuss an den kompletten Stadtrat mit vorherigem Ortstermin in Fahr. In den vergangenen Jahren haben wir in Volkach leider schmerzhaft erleben müssen, dass sich diese Firma keinesfalls an Ausbeute- und Verfüllungsvereinbarungen gehalten hat. Siehe Volkach, Dimbacher Straße und Astheim, Escherndorfer Straße.

Diese Firma glaubt wohl, daß alle betroffenen Kommunen nach ihrer Pfeife tanzen, nur weil sie ein Entgegenkommen beim Kauf von Baumaterial oder Sandspenden für Kindergärten signalisieren? Die Einbringung einer Konventionalstrafe in den schriftlichen Vertrag ist aber die mindeste Voraussetzung, falls sich die Firma wieder einmal nicht an Abbau- und Verfüllungstermine hält.

Konventionalstrafe heißt: Bei Vertragsschluss wird eine vereinbarte Geldsumme oder anderweitige Leistung vereinbart und festgeschrieben, die ein Vertragspartner erbringen muss, wenn er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht zum festgelegten Zeitpunkt oder in der festgelegten Weise erfüllt hat. Vielleicht funktioniert es dann zukünftig besser als in der Vergangenheit!

Ingrid Dusolt
97332 Volkach

 
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