Der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim hat nun ebenfalls die Inzidenz-Marke von 100 überschritten. Stand Freitag gab es 524 labordiagnostisch bestätigte Corona-Fälle, darunter 143 aktive. Erstmals hat der Landkreis auf Nachfragen dieser Redaktion nun auch die aktiven Fälle auf Gemeindeebene bekanntgegeben.
Die Kurstadt Bad Windsheim zählte dabei (Stand Freitag) 27 aktive Corona-Fälle. Mit 85 Corona-Fällen hatte Bad Windsheim auch seit Anbeginn der Pandemie die meisten Fälle im Landkreis. 15 aktive Fälle weist Münchsteinach (21 insgesamt seit Anbeginn der Pandemie) auf. 13 Infizierte gibt es aktuell in Markt Erlbach (42), zehn in der Kreisstadt Neustadt an der Aisch (53).
Sieben aktive Fälle verzeichnet Uffenheim (29), neun Scheinfeld (25) und einen Oberscheinfeld (3). Weiterhin null Corona-Fälle haben die Gemeinden Gollhofen, Hemmersheim und Markt Nordheim.
Für Kliniken gilt ein Besuchsverbot
Wegen der aktuellen Pandemielage im Landkreis gilt ab Montag, 9. November, ein generelles Besuchsverbot in den Kliniken des Landkreises an den Standorten in Neustadt und Bad Windsheim. „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, sehen aber zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit keine andere Alternative“, wird Klinikvorstand Stefan Schilling in einer Pressemitteilung des Landkreises zitiert. Weiter gilt ab Montag, dass Personen, die Patienten zur Aufnahme, in die Notaufnahme oder zur ambulanten Versorgung begleiten, über den Empfang hinaus die Klinik nicht betreten dürfen. Begleitpersonen müssen die Klinik dann wieder verlassen.
Vom generellen Besuchsverbot wurden einige, enge Ausnahmen festgelegt. Dabei sind zwingend die strengen Hygieneregeln der Klinik zu beachten. Es dürfen bei Geburten Väter im Kreißsaal anwesend sein und die Sterbebegleitung von Patienten durch engste Angehörige ist ebenfalls möglich.
Die strengeren Corona-Regelungen, die seit 2. November gelten, betreffen auch die Kurse der Volkshochschule. Nach der derzeitigen Rechtslage können keine Bewegungs- und Entspannungskurse und Führungen, beispielsweise Stadt- oder auch Naturführungen stattfinden. Alle anderen Kurse können grundsätzlich weiter stattfinden.