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Martinsheim
Kürzere Ruhezeiten für Erd- und Urnengräber
Für die Friedhöfe in Martinsheim, Enheim, Gnötzheim und Unterickelsheim (im Bild) gelten künftig kürzere Ruhezeiten.
Foto: ArchivJens Kuttler | Für die Friedhöfe in Martinsheim, Enheim, Gnötzheim und Unterickelsheim (im Bild) gelten künftig kürzere Ruhezeiten.
Jens Kuttler
 |  aktualisiert: 23.10.2020 02:17 Uhr

Mit diversen Themen befasste sich der Gemeinderat Martinsheim in seiner Sitzung am Montagabend im Saal des alten Schulhaus in Gnötzheim. Ob sich die Gemeinde an einem Familienstützpunkt in Iphofen beteiligen wird, wurde dabei noch nicht entschieden. Dieser würde über die ILEK Südost 7/22 organisiert. Es soll zunächst abgewartet werden, da die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie auch die möglichen Angebote beschränken. Außerdem ist Iphofen von Martinsheim aus nur sehr schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Deshalb müsste zuvor geklärt werden, ob es auch Veranstaltungen in der Gemeinde geben würde, da es sonst Zweifel gibt, dass der Stützpunkt genutzt wird.

Für die Anschaffung eines mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die Feuerwehr Martinsheim stimmte der Rat der Entscheidung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim zu, die Durchführung der europaweiten Ausschreibung an ein Fachbüro zu vergeben. Diese hatte dafür eine Ausschreibung durchgeführt, erläuterte Bürgermeister Rainer Ott. Die Beschaffung wird mit mehreren Gemeinden, darunter auch Seinsheim und Marktbreit, organisiert um Kosten zu sparen.

Gegen öffentlichen Hotspot in der alten Schule

Gegen einen öffentlichen Hotspot für das Bayern Wlan in der alten Schule in Martinsheim entschied sich der Gemeinderat, da sich die Kosten für die kleine Gemeinde ohne Tourismus nicht lohnen. Da ein Telefonanschluss nötig wäre, wären es Ausgaben von 840 Euro pro Jahr. Der Anschluss war vor einigen Jahren aus Kostengründen abgemeldet und durch ein Mobiltelefon ersetzt worden. Für nur sporadische Nutzung ließe sich auch für eine Internetverbindung eine günstigere Lösung finden, so die Meinung im Rat.

Für die Bestattungssatzung wurden kürzere Ruhezeiten beschlossen. Für Erwachsene sollen es künftig 25 statt 30 Jahre, für Kinder 15 statt 20 Jahre sein. Bei Urnen sind es künftig generell 15 Jahre statt bisher 30 beziehungsweise 20 Jahre. Von noch kürzeren Fristen hatte ein Bestatter aufgrund der Bodenbeschaffenheit abgeraten, erklärte Rainer Ott.

Neue Verordnung zur Reinigung der Straßen

Das Ergebnis der Jahresrechnung für 2019 mit 1 984 596,84 Euro im Verwaltungshaushalt und 988 059,76 Euro im Vermögenshaushalt wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Gesamthaushalt im vergangenen Jahr betrug somit 2 972 656,60 Euro.

Eine neue Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wurde vom Gemeinderat erlassen. Die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2000 ist nach 20 Jahren abgelaufen, auch die neue soll wieder 20 Jahre gelten. Inhaltlich gab es kaum Änderungen, es wurden jedoch zahlreiche Formulierungen gemäß der aktuellen Musterverordnung geändert. Neu ist, dass die Reinigung nicht mehr Samstags erfolgen muss, sondern "nach Bedarf" durchzuführen ist.

 
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