Angefahrene Autos, angetrunkene Fahrer: Manche Meldungen sind quasi Standard im Polizeibericht. Andere überraschen durchaus – und man lernt dabei sogar neue Wörter. So wie am Sonntag: Da war im Pressetext der Kitzinger Polizeiinspektion Kitzingen vom "Weidefrevel" die Rede. In der gesetzlichen Definition heißt es, dass mit Geldbuße belegt werden kann, "wer vorsätzlich oder fahrlässig in Feld und Flur Vieh oder Hausgeflügel unbefugt auf fremden Grundstücken weiden lässt".
So geschehen am späten Donnerstagabend in Abtswind, wo mehrere Kühe aus ihrem Gehege entlaufen sind. Die Polizei schreibt: "Sie begaben sich auf ein fremdes Maisfeld und taten sich an diesem gütlich." Dabei entstand ein Schaden von rund 1000 Euro. Und auf den Tierhalter kommt nun ein Bußgeldverfahren wegen Weidefrevels zu.