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Westheim
Kronenholz wird verstrichen
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 09.12.2018 02:29 Uhr

Der Beschluss über die Jahresbetriebsplanung für den Gemeindewald der Gemeinde Biebelried entwickelte sich in der Gemeinderatssitzung im Westheimer Rathaus rasch zu einer Diskussion über das Gertholzrecht. Forstrevierleiter Achim Volkamer hatte, wie von Rechtlern selbst ins Gespräch gebracht, angeregt, den Hieb im Rechtlerwald auszusetzen, da das Unterholz einfach noch nicht so weit sei.

Auf Nachfrage von Andrea Czech erklärten Bürgermeister Roland Hoh und Achim Volkamer, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Holz gebe, wenn keines gemacht würde. Somit sei es nicht zwingend, den Rechtlern Kronenholz aus dem geplanten Einschlag von 100 Festmetern zu geben. Dies würde auch laut Udo Hager zu Unmut in Kaltensondheim führen, denn auch Nicht-Rechtler benötigten Holz.

Rechtler werden gefragtz

Laut Hoh sei der Vorschlag von den Rechtlern selbst gekommen, auf den Einschlag von Unterholz zu verzichten. Renate Zirndt betonte, dass die Rechtler davon ausgingen, dazu gefragt zu werden. Dies sicherte Bürgermeister Hoh zu. Ein Aussetzen sei nicht schädlich für die Mittelwaldförderung, erklärte Volkamer. Wie Volkamer sagte, sollen neben dem Holzeinschlag auch Pflegemaßnahmen sowie Aufforstungen und Ergänzungspflanzungen stattfinden. Er rechnet mit einem Überschuss von rund 9500 Euro zuzüglich des Kronenverstrichs.

Für die bereits genehmigte Erweiterung eines Reiterhofs erteilte der Gemeinderat nun auch sein Einvernehmen mit einer Tektur. Denn auf Grund eines Grundwasservorkommens im Bereich des überdachten Reitplatzes ist eine Höherlegung erforderlich. Zudem hatte der Gemeinderat nichts gegen eine Grundwasserentnahme.

Schlussrechnung liegt vor

Nach dem die Schlussrechnung für die Gestaltung des Kirchenumfeldes in Biebelried vorliegt, steht auch fest, was die Gemeinde zahlen muss. Für die Rampe sind es rund 38.375 Euro. Am Kirchgarten und dem Kirchvorplatz beteiligt sich die Gemeinde mit 40.835 Euro.

Mit sechs gegen drei Stimmen erteilte der Gemeinderat der Firma Lurz aus Würzburg den Auftrag für den Austausch der Mischwasser-Hausanschlussleitungen. Die Angebotssumme beträgt 113.726 Euro. Wegen eines bekannten Negativeintrags der Firma hätten mache gerne den Auftrag an eine andere Firma vergeben, allerdings ist die Gemeinde an das Ausschreibungsergebnis gebunden, da der Auftrag laut Regierung von Unterfranken an diese Firma vergeben werden kann.

Der TSV Biebelried hatte für die Drainageleitung einen Beteiligung an den Kosten in Höhe von 3000 Euro zugesagt. Dafür stellte der Verein nun einen Stundungsantrag, dem der Gemeinderat zustimmte.

Ob die Hauptstraße in Biebelried nun eine Hauptverkehrsstraße oder eine Haupterschließungsstraße ist, entscheidet der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen. Dann soll die Verwaltung auch eine genaue Definition dafür vorlegen.

Schäden im Feuerwehrhaus

Die Feuerwehr Kaltensondheim hatte der Gemeinde einige Schäden im Feuerwehrhaus mitgeteilt. Defekt sind: die Heizungsanlage im Saal, die Fritteuse in der Küche, die Kühlanlage und im Treppenhaus hat der Putz Risse. Jetzt soll ein Heizungsbauer sagen, ob die Heizung aus dem Jahr 1989 repariert werden kann oder erneuert werden muss. Die Kühlanlage sei inzwischen repariert. Die Fritteuse soll überprüft werden. Falls es einer neuen Bedarf, könne der Bürgermeister dies im Rahmen seiner Verfügungsmittel selbst entscheiden, hieß es im Rat. Mit Blick auf den Millionenbetrag bei der Gestaltung der Würzburger Straße konnte sich Gemeinderätin Renate Zirndt es sich nicht verkneifen, einen Pfeil Richtung Gemeindespitze abzuschießen: "Bei kleinen Summen wird eine Riesendiskussion begonnen."

Bürgermeister Roland Hoh informierte den Gemeinderat, dass der Auftrag für den Abbruch der Siloanlage in Westheim vergeben wurde. Die Kosten betragen rund 30700 Euro.

Der Gemeinde Biebelried wurden durch die Firma EnBW die Erhöhung der Einleitegebühren in die Kläranlage angezeigt. Diese sollen von derzeit 92 Cent auf 1,29 Euro netto pro Kubikmeter bei einer Einleitemenge von bis zu 50000 Kubikmeter erhöhen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat die Unterlagen zur Prüfung vorgelegt bekommen.

 
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