
Zum Stand der Dinge in Sachen "Reaktivierung der Steigerwaldbahn" informierte Bürgermeister Karl Höchner die Ratsrunde in der Sitzung am Dienstagabend. Er berichtete von einem Treffen im Landratsamt mit Landrätin Tamara Bischof, den zuständigen Sachbereichsleitern, den Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen und den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der an die Bahntrasse angrenzenden Gemeinden. Dabei habe die Landrätin auf den am 8. April 2019 im Kreistag gefassten Beschluss erinnert, dass der Landkreis dem Antrag der Gemeinden Groß- und Kleinlangheim, Wiesentheid, Prichsenstadt, Lülsfeld, Frankenwinheim, Sulzheim, Grettstadt und Gochsheim auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken nicht zugestimmt habe. Da auch der Landkreis Schweinfurt einen Beschluss gegen die Entwidmung gefasst habe, "wurde die Entwidmung der Strecke zunächst einmal gestoppt".
Die Regierung von Mittelfranken als zuständige Behörde hat dann die Landkreise Kitzingen und Schweinfurt mit Schreiben vom 25. Oktober aufgefordert, in den nächsten Kreistagssitzungen eine Entscheidung zur Einleitung eines Verfahrens zur Prüfung der Reaktivierung, verbunden mit der vorbehaltlosen Anerkennung der Reaktivierungskriterien des Freistaates Bayern, zu treffen. Diese Kriterien enthalten folgende Punkte: Anerkennung der Fahrgastprognose der beg (bayrische Eisenbahngesellschaft), Infrastrukturertüchtigung für einen regulären SPNV (Schienen-Personen-Nahverkehr) im Ein-Stunden-Takt ohne Zuschuss des Freistaates Bayern, Zusage des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, dass die Trassenentgelte maximal auf Höhe des DB-Niveaus liegen, Verpflichtung des Aufgabenträgers zur Umsetzung eines abgestimmten Buskonzepts (kein Parallelverkehr zur Schiene, Organisation des Zubringerverkehrs).
Ausstieg ohne Investor
Wie wichtig diese Kriterien sind, geht aus dem Schreiben des bayrischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 16. Oktober hervor, dass der erforderliche Anstoß zur Einleitung eines Verfahrens zur Prüfung der Reaktivierung nicht die vorbehaltlose Verpflichtung der Landkreise zur Kostenübernahme, "sondern die vorbehaltlose Anerkennung der vier Kriterien des Freistaates ist". Für den weiteren Werdegang entscheidend auch die Formulierung in den Aussagen der Landrätin, dass die Landkreise aus dem Verfahren aussteigen können, falls sich herausstellen sollte, "dass sich kein Investor für die Ertüchtigung der Infrastruktur findet und eine kommunale Finanzierung nicht zustande kommt". Ein Ausstieg sei aber dann nicht mehr möglich, wenn vertragliche Verpflichtungen entstanden seien.
Der Landkreis Kitzingen hatte zwischenzeitlich auch die Regierung von Unterfranken um Prüfung gebeten, ob er als Schieneninfrastrukturunternehmen tätig werden könne, da der Schienenverkehr nicht zu den Aufgaben eines Landkreises zählt. Die kommunalaufsichtliche Prüfung durch die Regierung von Unterfranken hatte das Ergebnis, dass die Zuständigkeit des Freistaates für den SPNV auf Planung, Organisation und Sicherstellung von Verkehrsleistungen beschränkt ist, "sie erfasst dagegen nicht die Schieneninfrastruktur". Die Regierung von Unterfranken hält es aber für vertretbar, einen Bezug zu einer Kreisaufgabe mit der Überlegung zu begründen, dass dem SPNV bei der Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken gleichsam eine faktische Ersatzfunktion für den allgemeinen ÖPNV zukomme. Nach dieser Aussage halte es die Regierung von Unterfranken für vertretbar, dass der Landkreis im Einzelfall in die Herstellung von Schieneninfrastruktur investiere, wie der Bürgermeister aus dem Fazit der Landrätin zitierte. Diese hatte auch darauf aufmerksam gemacht, dass der Landkreis auch die kommunalwirtschafts- und haushaltsrechtliche Zulässigkeit zu prüfen habe.
Ausbau "weit in den Sternen"
Bei der Steigerwaldbahn gehe es aber zunächst nicht um die Herstellung der Infrastruktur, sondern um die Prüfung, ob eine Reaktivierung auf der Gesamstrecke oder auf einer Teilstrecke überhaupt möglich sei. Einer der entscheidenden Punkte dabei ist die Potentialanalyse der beg, dass mindestens 1000 Personen je Streckenkilometer erreicht werden. Damit diese Analyse überhaupt erstellt wird, ist zunächst der Beschluss zur Anerkennung der Reaktivierungskriterien und die Erfüllung des vierten Kriteriums erforderlich. Die Anerkennung der vier Kriterien ist zunächst ohne finanzielle Auswirkung "und die Entwidmung der Strecke kann damit erst einmal gestoppt werden, ohne den Beschluss der Landkreise Kitzingen und Schweinfurt dürfte die Entwidmung der Strecke ansonsten nicht mehr zu verhindern sein", lautete die Schlussbilanz. "Ein Ausbau der Strecke steht noch weit in den Sternen und wir müssen die Aussage der Potenzialanalyse abwarten", sagte Großlangheims Bürgermeister Höchner dazu.