
Der Zeuge nimmt vor der Kitzinger Strafrichterin kein Blatt vor den Mund: "Sie können die nur trennen, wenn Sie ihn einsperren!" Es geht um ein Paar, das scheinbar nicht miteinander kann – aber eben auch nicht ohne einander. Der Zeuge mit den deutlichen Worten ist seit zwei Jahren der Vermieter des Paares, das immer wieder auffällig wird und längst polizeibekannt ist. Dabei meint es der Vermieter – obwohl auch einiges an Miete aussteht – gar nicht böse mit dem Paar. Er ist den Beiden sogar wohlgesonnen, bekommt aber auch deren Eskapaden immer hautnah mit.
So wie Weihnachten 2021: Der Mann rastet mal wieder aus, ohrfeigt seine Partnerin und boxt ihr mit der Faust in den Bauch. So steht es in der Anklageschrift. Dass er droht, die Frau "auszulöschen", ist ebenfalls aufgeführt.
Es ist nicht die erste Auffälligkeit in dieser Hinsicht. Der Angeklagte hat 13 Vorstrafen. 2001 ging es mit Trunkenheit im Verkehr und Schwarzfahren los. Es folgten Beleidigungen, Nötigungen, Körperverletzungen und Betrug. Er saß bereits mehrmals im Gefängnis. Auch aktuell steht er unter Bewährung und damit wieder mit einem Bein im Knast, weil er seiner Freundin Anfang 2020 mehrmals mit der Faust auf den Kopf schlug.
Das eigentliche Drama neben der kriminellen Karriere und der scheinbar toxischen Beziehung aber ist die nicht aufgearbeitete Vergangenheit: Von Auslandseinsätzen bei der Bundeswehr in Bosnien-Herzegowina kam der Mann mit einem Trauma zurück, diagnostiziert wurde eine posttraumatische Belastungsstörung.
In die Alkoholabhängigkeit abgerutscht
Danach rutschte der 42-Jährige in die Alkoholabhängigkeit ab. Kontrollverluste und Gewalt sind vor allem in der Beziehung regelmäßig an der Tagesordnung. Im Mai 2020 hatte man sich sogar verlobt; später war wurde die Verlobung aufgelöst. Jetzt wollen beide den Eindruck erwecken, man habe eine Freundschaft. Der Vermieter will das nicht gelten lassen: Am Zusammenleben hat sich nichts geändert – und auch nichts an den damit verbundenen Problemen.
Es scheint ein ewiger Kreislauf: Gewaltausbruch – die Polizei rückt an. Danach rauft man sich wieder zusammen, beruft sich auf alkoholbedingte Erinnerungslücken und die Frau versucht alles, damit ihr Partner nicht bestraft wird und ihm das Gefängnis erspart bleibt. Auch diesmal ist es so: Die Frau beruft sich auf ihre Alkoholisierung und gibt an, nach einem "Filmriss" keine Erinnerungen zu haben und will von einem Strafantrag nichts mehr wissen. "Eine Blaupause" nennt das ein als Zeuge befragter Polizeibeamter.
Der Therapieplatz wartet bereits
Etwas ist diesmal allerdings anders: Der Angeklagte geht inzwischen einer festen Arbeit nach. Die Eigenmotivation scheint zurück, auch was Hilfen von außen anbelangt. Der 42-Jährige hat sich selbstständig um einen Therapieplatz gekümmert. Eine 15-wöchige stationäre Behandlung könnte demnach jederzeit beginnen, so seine Einlassung.
Genau das sorgt wohl am Ende dafür, dass der Angeklagte den Kopf aus der Schlinge ziehen kann und nicht ins Gefängnis muss. Das Gericht spricht eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35 Euro aus und eröffnet dem Angeklagten damit die Möglichkeit, sein Leben vielleicht doch wieder auf die Reihe zu bekommen.
Der Deutsche Einsatz in Bosnien endete bereits 2012, und war eher kein Kampfeinsatz.
Mir unverständlich, weshalb unsere Gerichte solche Menschen in Freiheit lassen, und Uli Hoeneß in Haft schicken ..
Hoffentlich be- und ergreift er dieses Urteil als Chance und vlt. ist er einer der wenigen, die ihre Sucht hinter sich lassen können. Ein Anfang scheint ja gemacht.