
Vorneweg: Die Stadt Kitzingen ist mit diesem Thema nicht allein. Viele Städte und Gemeinden versuchen, sich davor zu drücken, den Bürgern die Kosten für bestimmte Einrichtungen 1:1 weiterzugeben. Gebühren- und Steuererhöhungen sind unbequem. Davor scheuen Bürgermeister und Gemeinderäte gern zurück.
Doch wie bei Wasser und Abwasser gilt auch für den Friedhof: Die Kosten sind auf die Nutzer zu verteilen. Das ist im Gesetz geregelt. Punkt. Zwar kann eine Kommune sehr wohl gewichten, ob sie Erdbestattungen teurer machen will als Urnenbestattungen, oder wie viel sie für die Nutzung der Aussegnungshalle verlangt. Aber unterm Strich muss die Kasse stimmen. Das ist in Kitzingen nicht so.
Ab 2021 zahlen Friedhofsnutzer die Zeche
2007 hat die Stadtverwaltung die Gebühren zuletzt neu berechnet und um zwei Prozent erhöht. Seither ließ man die Entwicklung laufen. So haben in den vergangenen 13 Jahren die Friedhofsnutzer von vergleichsweise niedrigen Gebühren profitiert; die Allgemeinheit legte dafür drauf. Ab 2021 werden dann die neuen Nutzer die Zeche zahlen, wenn nun schlagartig enorme Gebührensteigerungen auf sie zukommen werden. Das ist unverantwortlich und unfair den Bürgern gegenüber.
Zum Glück gibt es den Kommunalen Prüfungsverband, der Kitzingen auf die Finger geschaut und das Verhalten der Stadtverwaltung gerügt hat. Die Klatsche sollte sie als Chance sehen, das Friedhofswesen zeitgemäß zu ordnen. Dabei können Gebühren eine wichtige Steuerungsfunktion haben. Aber am Ende wird der Stadtrat nicht umhin können, auf einen Schlag saftige Erhöhungen beschließen zu müssen. Das hätte nicht sein müssen.