Können Bürgermeister Harald Kopp und die Stadträte Marktbreits nicht anders oder wollen sie nicht? Eine Frage, die sich nach der Bauausschusssitzung am Montagabend stellt.
Es ist wohl gerade ein Jahr her, dass die Verwaltung den Rätinnen und Räten eine ausführliche Auskunft zum Umgang mit persönlich beteiligten Ratsmitgliedern zukommen ließ. Denn schon in der Vergangenheit gab es Kritik daran, dass Beteiligte nicht immer eindeutig von der Diskussion und der Entscheidung im Rat ausgeschlossen waren.
Die unmissverständliche Kernaussage der Verwaltung damals: Wer bei einem Thema persönlich beteiligt ist, der ist von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Diese klare Vorgabe aus der Gemeindeordnung soll verhindern, dass einzelne Ratsmitglieder wegen persönlicher Interessen Einfluss auf das Gremium nehmen.
Keine Bevorzugung von Amtsträgern
Somit ist es unverständlich, wie Bürgermeister Harald Kopp und der Bauausschuss nun das Bauvorhaben ihres Kollegen Alexander Mader behandelten. Mader durfte bei diesem Tagesordnungspunkt am Ratstisch sitzenbleiben. Normalerweise muss er als Beteiligter den Tisch verlassen, so dass für jeden Zuschauer deutlich wird, dass er beteiligt ist. Auch schlug Kopp vor, dass „der Bauwerber sein Vorhaben selber vorstellt“. Und das machte Bauausschuss-Mitglied und Baureferent Mader dann auch wie selbstverständlich.
Eine Diskussion gab es zwar nicht mehr und Mader stimmte auch nicht mit ab. Aber wenn künftig jedes Ratsmitglied sein eigenes Vorhaben selbst vorstellen darf, dann müssten konsequenterweise auch alle anderen Bauwerber in Marktbreit im Ausschuss zu Wort kommen dürfen. Sonst bleibt der Verdacht, dass Stadträtinnen und Stadträte doch bevorzugt werden.