
Den Dank für ihren Versuch, einer gestürzten Frau zu helfen, hat sich eine 29-jährige Ersthelferin sicher anders vorgestellt: Am Ende ihres Einsatzes hat die Helferin Kratzspuren an den Armen. Zugefügt hat sie ihr eine alkoholisierte 42-jährige Frau.
Deshalb sitzt die 42-Jährige auf der Anklagebank des Amtsgerichts Kitzingen. Der Vorwurf: fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und Körperverletzung. Dafür hat die Frau bereits einen Strafbefehl bekommen: 2700 Euro (90 Tagessätze zu 30 Euro) soll sie zahlen. Sie legt Einspruch ein. Und das mit Erfolg: Richterin Ilka Matthes stellt das Verfahren ein, wenn die Frau 1200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt.
Angriff auf Ersthelferin: Vorwürfe waren nur zum Teil nachweisbar
In der Verhandlung zeigt sich nämlich schnell, dass die Vorwürfe aus dem Strafbefehl so nicht zu halten sind. Der Frau wurde vorgeworfen, mit 1,62 Promille Alkohol im Blut mit einem Rad vom Radweg abgekommen und über einen Weidezaun gefallen sein. Eine zufällig vorbeikommende Frau wollte ihr Erste Hilfe leisten. Als der zu Hilfe gerufene Rettungshubschrauber ankam, ist die 42-Jährige ausgeflippt. Sie hat die Helferin an den Unterarmen gekratzt und gebissen, so lautet die Anklage.
Doch diese Vorwürfe bestätigt die 29-jährige Ersthelferin so nicht. "Ich bin nicht gebissen worden", sagt die Altenpflegehelferin aus. Richtig sei, dass die Frau sie so gekratzt habe, dass sie eine Woche lang Schmerzen hatte. Damit ist der Biss vom Tisch. Auch der Vorwurf der Trunkenheitsfahrt steht auf wackeligen Beinen. Nach einigen Zeugen stellt das Gericht fest: "Beim Fahren mit dem Rad hat sie niemand gesehen."
Damit ist die Version der 42-Jährigen nicht zu widerlegen. Demnach ist sie zwar mit dem Dreirad zu einer Bank am Radweg gefahren und hat "was getrunken, um herunterzukommen." Auf dem Heimweg aber habe sie das Rad geschoben. Sie sei dann vom Weg abgekommen und über den Zaun gefallen.
An viel mehr könne sie sich nicht erinnern, sagt sie, und entschuldigt sich mehrmals für ihren Angriff auf die Ersthelferin. Die nimmt die Entschuldigung an. Das reicht dem Gericht für die von allen Seiten akzeptierte Einstellung des Verfahrens.