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RÖDELSEE
Klein: Iphofen rechtswidrig Eigentümer von Schwanberg-Flächen
In der Gemeinderatssitzung präsentierte Bürgermeister Burkhard Klein (rechts) alte Unterlagen und Karten, die belegen, dass der Gemeinderat schon weit vor Bekanntwerden des Verkaufs der Grundstücksflächen auf dem Schwanberg Entwicklungsziele formuliert hat.
Foto: Gerhard Krämer | In der Gemeinderatssitzung präsentierte Bürgermeister Burkhard Klein (rechts) alte Unterlagen und Karten, die belegen, dass der Gemeinderat schon weit vor Bekanntwerden des Verkaufs der Grundstücksflächen auf dem ...
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:15 Uhr

Als im April vergangenen Jahres bekannt wurde, dass Iphofen 146 Hektar Wald und Wiesen auf dem Schwanberg erworben hatte, war die Verwunderung in Rödelsee groß. Erst jetzt kam die offizielle Anfrage nach einem Vorkaufsrecht. Ein solches glaubt die Gemeinde Rödelsee zu besitzen – und der Gemeinderat scheint gewillt, dieses auszuüben. Denn am 1. Februar 2004 hatte die Gemeinde schon eine entsprechende Satzung im Amtsblatt veröffentlicht. Mittlerweile liegen auch frühere Planunterlagen für Vorhaben auf dem Schwanberg vor.

Die „Causa Schwanberg“, von der Bürgermeister Burkhard Klein mittlerweile spricht, sei eine Geschichte für sich. Was ihn sichtbar verärgert hat, ist die Tatsache, dass Iphofen im Amtlichen Liegenschaftsbuch schon als Eigentümer eingetragen ist. „Die Stadt Iphofen ist rechtswidrig Eigentümer der Flächen auf dem Plateau“, meint Klein.

Denn Rödelsee habe bislang kein Zeugnis abgegeben, auf das Vorkaufsrecht zu verzichten. Rödelsee sei im vergangenen Jahr auch gar nicht gefragt worden.

Abgewickelt ist der Verkauf laut Klein über ein Würzburger Notariat. An dieses habe man sich nun seitens der Gemeinde gewandt. Mit Schreiben datiert vom 22. Januar diesen Jahres habe das Notariat nun die längst fälligen Fragen gestellt. Daraufhin habe die Gemeinde nachgefragt, warum die Anfrage so spät gestellt werde und die Stadt schon eingetragen sei, wobei auch an dieser Stelle das fehlende Zeugnis der Gemeinde Rödelsee nicht aufgefallen sei, informierte Klein den Gemeinderat.

Denkfehler beim Notariat

Am Montag, dem Tag der Gemeinderatssitzung, sei die Antwort des Notariats eingegangen, aus dem Klein zitierte. So habe man fälschlicherweise geglaubt, dass Iphofen Grund auf eigenem Gemeindegebiet erwerbe.

Fünfeinhalb Stunden habe Bürgermeister Klein nach eigenen Angaben nun nach Plänen gesucht, die das Vorkaufsrecht belegen. Denn da, wo diese hätten abgelegt sein sollen, waren sie nicht. Doch er wurde fündig. Im Gemeinderat präsentierte er nun die Unterlagen samt Karte, die seiner Meinung nach ausreichen, ein Vorkaufsrecht zu belegen.

„Wir haben Ideen – nicht nur zur Seilbahn“, betonte Klein. Schon vor Bekanntwerden des Verkaufs der Grundstücksflächen an die Stadt Iphofen habe der Gemeinderat nachweislich Entwicklungsziele formuliert. Diese sollten unter anderem den Zugang des Jagdreviers Rödelsee zu den so genannten Bürgerhölzern und die generelle Entwicklung des Schwanberg-Plateaus im Bereich „Tourismus, Naturschutz und Ökologie“ sicherstellen.

Weitere – spätere – Entwicklungsprojekte betreffen die Installation des „terroir f“ bei der Einsiedelei, die mögliche Ansiedelung des Bildungszentrums für nachhaltige Entwicklung am ehemaligen Gutshof und schließlich eine mögliche Erschließung des Schwanbergs – gegebenenfalls eben auch mit einer Seilbahn.

Beim Thema Seilbahn wird Klein sehr deutlich. Denn sein Iphöfer Kollege Josef Mend habe sehr wohl von dem Projekt gewusst. Alles habe in einer Mail gestanden, die sowohl der Landrätin Tamara Bischof als auch Josef Mend zugegangen sei. Klein hat den Mailverkehr, der auch dieser Zeitung vorliegt, den Gemeinderäten zur Kenntnis gegeben.

Einmalige historische Chance

„Die Absicht der Gemeinde ist klar definiert“, betont Klein und fügt hinzu: „Wir sind nun kein Bittsteller mehr.“ Nicht nur Klein sieht hier eine einmalige historische Chance, für die Gemeindeentwicklung notwendige Flächen zu erwerben.

Klein äußerte sich kritisch über das bisherige Iphöfer Vorgehen. „Das ist kein Umgang, den man innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft und als Nachbarn miteinander pflegt“, sagte Klein, der aber „keinen Krieg vom Zaun brechen will“. Aber: „Wir überlegen, was wir aus unserer Rechtsposition machen“, kündigte er an. Dabei denke er an bestimmte Flächen, für die er das Vorkaufsrecht geltend machen will und die für die Gemeinde auch finanzierbar sind.

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung ging es dann über die im Raum stehenden Summen. Wie Klein dieser Zeitung mitteilte, ist der Gemeinderat gewillt, das Vorkaufsrecht für einzelne Flächen auszuüben, denn Waldbesitzer wolle die Gemeinde nicht werden. Mit dem Hause Castell-Rüdenhausen soll Kontakt aufgenommen werden. Dabei geht es um die Kalkulationsgrundlagen für die Flächen und letztlich um den Preis. Darüber wird in der nächsten Sitzung beraten.

Ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, für diese Entscheidung hat die Gemeinde nun zwei Monate Zeit. Ob dann, falls auf das Vorkaufsrecht gepocht wird, eine der beiden anderen beteiligten Parteien den Klageweg beschreitet, werde man sehen, meinte Klein und bekräftigte, für die Gemeinde zu kämpfen. Auch sei nicht die Seilbahn das wesentliche Projekt, sondern der Schwanberg.

 
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