„Wenn es so kommt, wie es beschlossen wurde, dann können wir damit leben“, waren sich die meisten Ortsobmänner des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) bei ihrer Tagung am Montag in Kleinlangheim einig. Das, was beschlossen wurde, ist die Umsetzung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) auf Bundesebene.
Dabei handelt es sich um ein nicht nur für Laien ziemlich kompliziertes Regelwerk. In ihm ist festgeschrieben, wofür welche Zuschüsse an den einzelnen Landwirt in Zukunft ausbezahlt werden.
Mit wie viel Geld die Bauern in Zukunft rechnen können, informierte Matthias Borst, Direktor für Agrarpolitik im BBV. Er berichtete von langwierigen Verhandlungen der Agrarminister der Bundesländer, die mit einem einstimmigen und für Bayern positiven Ergebnis geendet hätten. Nunmehr stehe für die rund 1400 Bauernfamilien im Landkreis Kitzingen fest, wie ihre Betriebsprämien (Direktzahlungen) und die Finanzausstattung über die zweite Säule aussehen werden, so Borst.
Die zweite Säule sind Gelder, die in die ländliche Entwicklung, wie Dorferneuerung und Umweltprogramme fließen. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium stehen künftig in Deutschland für die Direktzahlungen an die Bauern (die sogenannte erste Säule) fünf Milliarden Euro zur Verfügung, für die zweite Säule rund 1,2 Milliarden Euro.
Die Direktzahlungen werden in eine Basisprämie und eine Greeningprämie aufgeteilt. Die Basisprämie liegt bei 175 Euro je Hektar, der Greeningzuschlag bei 85 Euro. Für die Greening-Komponente müssen Landwirte allerdings eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Dazu zählt die Anbaudiversifizierung: je nach Betriebsgröße mindestens zwei oder drei unterschiedlichen Kulturen, der Erhalt von Dauergrünland oder die Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen (öVF).
Ökologische Vorrangflächen
Landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerfläche müssen ab 2015 fünf Prozent öFV ausweisen. Mögliche Kulturen sind Brache, Landschaftselemente, Pufferstreifen, Aufforstungsflächen, Zwischenfrüchte Leguminosen und Kurzumtriebsplantagen. Junglandwirte bis 40 Jahre erhalten für die ersten fünf Jahre nach der Betriebsübernahme einen Zuschlag von 25 Prozent auf die Basisprämie.
Borst sieht ein klares Signal an die unterfränkischen Familienbetriebe, die gestärkt würden. In Zukunft erhalten landwirtschaftliche Betriebe für eine Fläche bis 30 Hektar einen zusätzlichen Zuschlag von 50 Euro je Hektar und darüber hinaus, bis zu einer Fläche von 46 Hektar, einen Zuschlag von 30 Euro, berichtete Borst. Für die Landwirte im Landkreis mit einer durchschnittlichen Fläche von 29 Hektar sei dies ein Element zur Stärkung.
Allerdings habe man bei den Direktzahlungen eine Kürzung von 4,5 Prozent in Kauf nehmen müssen. Diese Gelder seien in die zweite Säule umgeschichtet worden. „Es bleibt zu hoffen, dass diese Gelder auch wirklich wieder direkt bei den Bauern ankommen“, so Borst. Der BBV setzte dabei auch auf den Bayernplan 2013/2018 der bayerischen Staatsregierung. Laut dem sollen zusätzliche Landesmittel bereitgestellt werden, um die Folgen der veränderten EU-Agrarbeihilfen durch zusätzliche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene zu kompensieren.
Begrüßt werde vom BBV, dass man bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin von der diskutierten Streichung der Agrardieselrückerstattung abgekommen sei. Diese hätte für die Betriebe im Landkreis Kitzingen eine Mehrbelastung von über einer Million Euro bedeutet. Ebenso wichtig sei, dass in dem Vertrag keine Eingriffe ins Eigentum durch eine Substanzbesteuerung, Erbschafts- oder Schenkungsteuer Eingang gefunden haben und die steuerlichen Vereinfachungsregeln für Familienbetriebe unangetastet bleiben, sagte Borst.