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VOLKACH
Klage gegen Hotel Römmert: Frist für Einspruch überschritten
Hotel in den Weinbergen: So könnte die Baustelle des Weinhotels in Volkach bald aussehen wie am Freitagmorgen um 10 Uhr. Aktuell ist dort eine Ruhephase eingetreten. Geht es nach dem Willen von vier Klägern, erlässt das Verwaltungsgericht Würzburg in einem Eilverfahren einen Baustopp.
Foto: Guido Chuleck | Hotel in den Weinbergen: So könnte die Baustelle des Weinhotels in Volkach bald aussehen wie am Freitagmorgen um 10 Uhr. Aktuell ist dort eine Ruhephase eingetreten.
Bearbeitet von Guido Chuleck
 |  aktualisiert: 02.04.2019 10:26 Uhr

Hier Erleichterung, dort Kampfesstimmung: Der Eilantrag, einer von vier Anträgen von Anwohnern der Erlachhöfe in Volkach zum Baustopp des Hotels in den Weinbergen, ist abgelehnt worden. Als Hauptgrund führt das Verwaltungsgericht Würzburg die „erhebliche Fristüberschreitung“ an, in der der Eilantrag gestellt worden war. Drei weitere Anträge, darunter das Hauptverfahren, sind nach Angabe des VG noch anhängig.

„Ich bin sehr erleichtert“, sagt Peter Heidecker, Geschäftsführer der Pelaba Consult GmbH, und gewissermaßen der Bauherr des Hotels. Bislang habe er gut dreieinhalb Millionen Euro verbaut, für weitere fünf Millionen Euro „stehen die Aufträge schon vor der Tür; da kann ein Baustopp existenzbedrohend sein“.

Den vermeintlichen Schwarzbau sieht Heidecker als „Hohlraum, der vielleicht mal eine Lagerhalle für das Weingut werden könnte. Es ist ein Kellerraum und nicht als Veranstaltungsort zu nutzen.“ Er wertet das auch als „weiteren Versuch, eine Nebelkerze zünden zu wollen“. Diese Angelegenheit des vermeintlichen Schwarzbaues, so Heidecker, sei noch mit dem Landratsamt Kitzingen zu klären. So lange hat die Behörde einen Teil-Baustopp verhängt.

Beschwerde wird eingelegt

Schon wenige Stunden, nachdem das Gerichtsurteil eingegangen war, stand nach einer Besprechung mit den Klägern für Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Würzburg) fest: „Wir legen gegen diese Entscheidung Beschwerde ein beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München.“ Dafür habe er 14 Tage Zeit. Wie er den Richterspruch wertet, „hat der Richter prognostiziert, dass wahrscheinlich in der Hauptsache die Klage auf Baustopp abgewiesen wird, weil die Nachbarn zu wenig beeinträchtigt seien“. Der Zu- und Abfahrtsverkehr zum Hotel an den Aussiedlerhöfen vorbei werde laut Baumann vom Gericht als „weniger belastend eingestuft als der Verkehr, den die dort ansässigen sechs Winzer produzieren würden“.

Weiterhin nimmt Baumann den Aspekt der öffentlichen Bekanntmachung der Baugenehmigung durch das Landratsamt ins Visier.

Komplexes Verwaltungsrecht

Im komplexen Verwaltungsrecht müssen, so Baumann, die betroffenen Anlieger schriftlich mit einbezogen werden, „ab 20 öffentlich übers Amtsblatt. Das sei auch geschehen – kurz vor Weihnachten. Aber: „Wer macht sich schon die Mühe und liest bis Neujahr das Amtsblatt“. Angeblich seien die Anwohner dort auch nicht betroffen, weil die „direkte Nachbarschaft“ nicht gegeben sei. Der einzige direkt betroffene Nachbar ist das Weingut Römmert, der Auftraggeber für den Hotelbau.

Wann das Hauptverfahren vor dem VG Würzburg eröffnet wird, konnte Susanne Horas, Vorsitzende Richterin am VG und zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, nicht sagen. „Wir sind durch die vielen Asylverfahren schwer beschäftigt.“ In der Urteilsbegründung habe die Kammer „nichts an der Baugenehmigung auszusetzen gehabt“, sagte sie weiter. Mittlerweile haben sich die Bewohner der Erlachhöfe zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen.

 
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