
Der Fall ist klar: Ein 36-Jähriger war im November 2023 mit dem Motorrad unterwegs. Zwischen Prichsenstadt und Geesdorf kam er von der Fahrbahn ab. Er wurde schwer verletzt. Die Ursache stand schnell fest: Eine Blutprobe ergab einen Wert von 1.34 Promille, weit über der Grenz zur absoluten Fahruntüchtigkeit.
Die Folge war ein Strafbefehl. Der kam fast ein Jahr nach dem Unfall. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sollte er 2800 (40 Tagessätze zu 70 Euro) Euro zahlen. Dazu kam der Entzug der Fahrerlaubnis für zehn Monate. Der zwangsweise Verzicht auf den Führerschein traf den Mann – wie so oft in ähnlich gelagerten Fällen – besonders hart.
Der Mann hat seinen gut bezahlten Job in der Logistikbranche verloren. Auch bei seinem Wiedereinstieg in einen neuen Job fehlt ihm der Führerschein hinten und vor. Er lebt in einem kleinen Dorf im Steigerwald. "Katastrophaler Nachverkehr, ohne Auto keine Chance", sagte der in einem Verfahren vor dem Amtsgericht in Kitzingen.
Der Weg zur Arbeit als Problem
Zu dem Verfahren war es nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl gekommen. Dort räumte er die Trunkenheitsfahrt ein. Warum er betrunken unterwegs war, konnte oder wollte er nicht sagen. "Ich kann mich allerdings an nichts mehr erinnern", sagte er: "Mir fehlen ein paar Tage."
Dennoch war das Ziel des Einspruchs klar: Eine Verkürzung der Sperrfrist von zehn Monaten. Sein Argument: Hätte er den Strafbefehl gleich nach Unfall bekommen, hätte er heute keine Probleme mehr. Mit einer Verkürzung hätte er die Chance, früher an seinen Führerschein und damit zur Arbeitsstelle zu kommen.
Zehn Monate "ohne" sind gesetzt
In dem Verfahren zeigte sich aber schnell. Die Chancen stehen schlecht. Besonders deutliche Worte kamen von der Staatsanwältin. Sie sah zwar die Probleme, stellte aber auch klar: "Die Folgen hätten sie sich überlegen müssen, bevor sie sich betrunken auf das Motorrad gesetzt haben." Sowohl die 40 Tagessätze im Strafbefehl als auch der Entzug der Fahrerlaubnis liegen "im Rahmen dessen, was in einem solchen Fall fällig wird", sagte sie. Sie lägen sogar eher am unteren Rahmen: "Von den zehn Monaten komme ich nicht runter."
"Die Staatsanwaltschaft hat ihre Regelsätze", sagte auch Richterin Ingrid Johann. Es habe in vergleichbaren Fällen auch schon zwölf Monate Entzug gegeben. Der Angeklagte sah die Aussichtslosigkeit seines Einspruchs ein. Nach Absprache mit seinem Anwalt zog er den Einspruch zurück.
Immerhin gab es am Ende noch ein Tipp: Die Richterin empfahl dem Mann eine Nachschulung in Sachen Führerschein, um zu zeigen, dass er wieder geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist. Kann er die vorlegen, gebe es die Möglichkeit zur Sperrzeitverkürzung. Ob der Mann den Weg gehen wird und was am Ende rauskommt, blieb offen.
Aber hat der Mann, wenn ich das richtig verstehe, durch die üblich verzögerte Bürokratie ein unübliches langes Fahrverbot von mehr als 20 Monaten erhalten ??
Sein Führerschein dürfte ja spätestens nach dem Testergebnis eingezogen worden sein.
gez. R.König