Der Seinsheimer Marktgemeinderat hielt an seinem Beschluss fest und erteilte erneut kein Einvernehmen zum Bau eines Klein-Wohnhauses im Wässerndorfer Baugebiet "An der Leite". Die Entscheidung trifft nun das Landratsamt.
Im September 2020 hatte der Marktgemeinderat den Beschluss gefasst, im neuen Wohngebiet "An der Leite" in Wässerndorf keine Tiny-Häuser entstehen sollen. Deshalb wurde jüngst einem Bauvorhaben das Einvernehmen verweigert. Nun meldete sich das Landratsamt, das die ablehnende Haltung des Rats als nicht ausreichend begründet ansah. Deshalb prüft das Amt, ob es das gemeindliche Einvernehmen ersetzt.
Nicht ausreichend begründet
Da der Gemeinderatsbeschluss von damals keine Änderung des Bebauungsplans bewirkte, konnte er auch "keine Rechtswirkung nach außen" entfalten, wie das Landratsamt es in einem Schreiben an die Gemeinde formulierte. Deshalb könne auch "die Willensbildung des Gemeinderats nicht als rechtlich wirksames Argument für eine Ablehnung einer Baugenehmigung herangezogen werden".
Auch die Ablehnung der beiden beantragten Befreiungen hinsichtlich einer "geringfügigen Überschreitung der Baugrenze" und der "Unterschreitung der festgesetzten Mindestdachneigung von Satteldächern" sei nicht ausreichend begründet. Zumal in diesem Baugebiet schon etliche Befreiungen bei Dachneigungen erteilt worden seien. Geringfügige Überschreitungen der Baugrenze könnten als Ausnahme zugelassen werden.
Der Gemeinderat war nun aufgefordert worden, seine Ablehnung zu revidieren oder genauer zu begründen. Bürgermeisterin Ruth Albrecht erläuterte, dass dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinderatsbeschluss aus 2020 bekannt gewesen sei. "Es wurden aber keine weiteren Schritte wie eine Bebauungsplanänderung eingeleitet", bedauerte Albrecht. Die Grundstücke sollten eigentlich an Familien vergeben werden. Die Bürgermeisterin betonte, dass man nicht grundsätzlich gegen Tiny-Häuser sei, nur in diesem Baugebiet habe man sie eigentlich nicht haben wollen.
Diskussion über Sperrung einer Feldweges
Das Landratsamt werde das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen, vermuteten die Ratsmitglieder. Dennoch wollte die Mehrheit der eingeschlagenen Linie treu bleiben. Mit einer gegen neun Stimmen wurde erneut das Einvernehmen verweigert.
Fast noch länger diskutierte der Rat über die von Willanzheim angekündigte Sperrung des unbefestigten Flurwegs (Breitbachtalweg) zwischen Willanzheim und Tiefenstockheim. Ausgenommen sei landwirtschaftlicher Verkehr. Damit solle verhindert werden, dass Fahrzeuge den Weg als Abkürzung nutzen. Denn dadurch verschlechtere sich der Zustand des Weges. Der Marktgemeinderat stimmte zu. Auf Tiefenstockheimer Gemarkung müssen entsprechende Schilder aufgestellt werden. Für die Sperr-Pfosten auf Willanzheimer Gemarkung sollen Anlieger die Schlüssel bekommen.