Die indische Corona-Variante ist nun auch im Landkreis Kitzingen angekommen. Wie das Landratsamt am Montagnachmittag mitteilte, wurde in drei Fällen die erstmals in Indien nachgewiesene Mutation B.1.617.2 festgestellt. Zwischen den drei Fällen scheint es über den Arbeitgeber einen Zusammenhang zu geben. Um welches Unternehmen es sich handelt, gab das Landratsamt nicht bekannt. Doch die Kreisbehörde ist alarmiert und bereitet eigenen Angaben zufolge eine Reihentestung vor.
Auf die aktuellen Corona-Fallzahlen scheint sich die Mutante nicht auszuwirken, sie lagen am Dienstag bei null. Die Sieben-Tage-Inzidenz aber bleibt im Vergleich der bayerischen Regionen hoch. Sie lag laut Robert-Koch-Institut zum Monatsende bei 68,0 und damit um fast zehn Punkte höher als am Vortag (59,2).
Ein Großteil der 61 Fälle, die in die Berechnung der Inzidenz einfließen, nämlich 46, stammt aus der Stadt Kitzingen. "Dieser Trend ist seit mehreren Tagen festzustellen und wird natürlich vom Gesundheitsamt genau untersucht", teilt das Landratsamt mit. Meist seien es enge Kontaktpersonen, die sich infizieren, teilweise größere Hausstände wie in einem Fall mit sieben positiv getesteten Personen. Auf 22 000 Einwohner bezogen läge die Inzidenz der Großen Kreisstadt Kitzingen laut Landratsamt demnach bei 209 und im Landkreis – ohne die Stadt Kitzingen – bei etwa 21.
Je drei Fälle, die in die Inzidenz fallen, gibt es in Dettelbach und Wiesentheid, je zwei in Albertshofen, Marktsteft und Volkach und je einen Fall in Geiselwind, Marktbreit und Prichsenstadt. Von Corona-Infektionen betroffen sind auch die St. Hedwig Grundschule Kitzingen sowie die Kindergärten in der Schreibersgasse und St. Elisabeth in Kitzingen.
Hoffnungsvolle Signale kommen aus dem Impfzentrum und den Hausarztpraxen. Demnach haben bis Montagvormittag insgesamt 40 450 Landkreisbürger eine Erstimpfung erhalten, das entspricht einer Quote von 44 Prozent. 15 371 von ihnen sind bereits vollständig immunisiert.
Die Klinik Kitzinger Land will von Dienstag, 1. Juni, an ihr Besuchsverbot lockern. Demnach ist ein Besucher pro Patient und Tag im Zeitraum zwischen 15 und 19 Uhr für eine Stunde erlaubt. Voraussetzung für den Besuch ist ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Akzeptiert werden nur Tests einer offiziellen Teststelle. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur Personen, die vollständig geimpft sind.
Es gibt ca. 200 Länder
Dürfte spannend werden, was aus dieser globalen "Viren-Varianten-Politik"
mit möglichen Maßnahmen noch auf den Normalbürger zukommt
Allerdings habe ich am Samstag auch eine Hochzeitsfeier im Landkreis beobachtet, da hat man gemeint Corona ist nicht mehr. Frage mich, wie sowas stattfinden darf!
Beispiel: eine Kräuterfirma in Abtswind. Ergebnis: erst geheimnistuerei, aber dann, es ließ sich ja nicht mehr vermeiden, Firmenname und als Grund die Rückkehr seiner osteuropäischen Urlaubs-Mitarbeiter genannt. Bei den jetzt genannten "Großfamilien" wird's wohl ähnlich sein.