
Bisher wurden im Landkreis Kitzingen insgesamt 9642 Impfdosen verabreicht (davon 6367 Erst- und 3275 Zweitimpfungen). Für die kommende Woche sind laut Landratsamt rund 1750 Dosen für Erst- und Zweitimpfungen angekündigt - rund 200 Dosen weniger als in dieser Woche. Diejenigen, die in die Gruppe mit höchster Priorität fallen, werden laut der Pressemeldung gebeten, erreichbar zu sein.
Ab April sollen dann, wenn genügend Impfstoff vorhanden ist, die Arztpraxen mit in die Impfstrategie bayernweit eingebunden werden. Das Impfzentrum am Marshall-Heights Ring bleibt dann aber weiter im Betrieb. Allerdings wird das Impfzentrum I in der Klinik Kitzinger Land zum 31. März den Betrieb einstellen. Die weiteren Impfungen finden laut Landratsamt ab 1. April alle im Impfzentrum am Marshall-Heights Ring statt.
Für alle die bereits eine Zweitimpfung nach dem 1. April im ursprünglichen Impfzentrum 1 vereinbart haben, bleibt dieser Termin bestehen und findet im Impfzentrum 2 in den Marshall Heights statt.
Termine können weiterhin digital (https://impfzentren.bayern) und telefonisch vereinbart werden. Neu wird dann sein, dass die Nummer in der Klinik Kitzinger Land ab 1. April dann durch nur eine zentrale Hotline, der (0800) 8123000, ersetzt wird.
Ab Montag, 15. März geht es für die Schulen und Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in den inzidenzabhängigen Regelbetrieb. Immer freitags erfolgt dazu eine öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltungsbehörde, wie hoch die Inzidenz ist, die dann ausschlaggebend dafür ist, was in der darauffolgenden Woche gilt. Die daraus resultierenden Regelungen gelten dann immer für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche.
Da die Inzidenz aktuell bei 9,9 und damit unter der maßgeblichen Schwelle von 50 liegt, findet ab Montag, 15. März, in den Klassen der Grundschulstufe Präsenzunterricht und an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht, soweit der Mindestabstand von 1, 5 Meter zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
Für Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gilt, dass die Einrichtungen öffnen können.
Diese Regelungen sind zunächst bis Sonntag, 21. März, in Kraft. Am kommenden Freitag erfolgt dann die nächste öffentliche Bekanntmachung welche Inzidenz vorliegt und was sich daraus für die Woche vom 22. bis 28.März ergibt.