
Der Wald als Erholungsort hat gerade in Corona-Zeiten für viele an Bedeutung gewonnen. Schon allein den Duft des Waldes einzuatmen, ist für viele Genuss pur. Immer öfter scheint dabei jemand zuzuschauen. Das zumindest vermutet ein Leser, dem im Landkreis Kitzingen im Raum rund um Volkach bis Münsterschwarzach in jüngster Zeit viele Wildkameras aufgefallen sind.
Viele dieser Geräte sind gut getarnt. Doch werden Mensch oder Tier vom Bewegungsmelder der Wildkamera erfasst, schießt sie ein Foto, manche filmen eine kurze Sequenz. Die teureren Kameras sind mit Antenne ausgestattet, das heißt, das Bild landet sofort auf dem Handy oder Computer dessen, der die Kamera installiert hat.
Keine Meldung nötig
Wie viele in den Wäldern im Landkreis Kitzingen hängen, ist weder dem Jagdverband, dem Landratsamt noch dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt. Gemeldet werden, so heißt es aus den Ämtern, muss eine Wildkamera nämlich nicht.

Dürfen Wildkameras aber überhaupt installiert werden? "Es gibt keine Norm, die speziell das Aufstellen von Wildkameras verbietet", erklärt eine Sprecherin des Bayerischen Jagdverbands. Grundsätzlich verstoße die ungenehmigte und unerwünschte Erzeugung von Bildern von Personen jedoch gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Insofern könnten Personen, die sich im Aufnahmegebieten aufhalten wollen, gegen die Kamera vorgehen beziehungsweise der Datenschutzbehörde den Vorgang melden.
Möglich sei jedoch eine Einholung zur Genehmigung, wenn die Wildkameras zum Beispiel aus wissenschaftlichen Zwecken zur Aufnahme seltener Tiere im Revier sinnvoll sein könnten, teilt die Sprecherin mit. Eine solche Behörde könne den Einsatz einer Wildkamera stets auf Basis der Genehmigung und einer ausreichenden Dokumentation, die nachweist, dass alle Personenaufnahmen unverzüglich gelöscht werden, rechtfertigen. Ebenso wäre eine Kamera zulässig, die technisch die Aufnahmen von Menschen unterbinden kann.
Hinweis auf Schildern
Wildkameras sollten laut Bayerischem Jagdverband nicht an frei zugänglichen Stellen angebracht werden, sondern möglichst an Stellen, an welchen die Aufnahmen von Menschen weitgehend ausgeschlossen sind. Falls ein Jäger trotz aller rechtlicher Bedenken dennoch eine Wildkamera aufhängen, sollte man durch das Anbringen eines Schildes ausdrücklich darauf hinweisen, dass und auch von wem eine Wildkamera mit dem Zweck der Beobachtung von Wildtieren aufgestellt worden ist.
Allerdings muss man als Erholungssuchender im Wald auch wissen, dass man auf den Wegen bleiben sollte. Die bayerischen Jägerinnen und Jäger setzen auf eine Besucherlenkung, die die Bevölkerung mit einer flächendeckenden Schilderaktion zu rücksichtsvoller Gestaltung ihrer Freizeitaktivität im Wohnzimmer der Wildtiere aufruft.
Auch Orte wie Hochsitze oder Futterstellen für Wildtiere soll man nicht betreten. Gerade solche werden oftmals überwacht. So kann der Jäger zum Beispiel einen zusätzlichen Überblick über den Tierbestand oder den Nachwuchs bekommen.
um festzustellen
wer seinen Müll einfach in den Wald schmeißt...
Gerade im Wald ist das rücksichtslos. Aber so ist das
Heute. Rücksicht auf das Eigentum anderer wird kaum genommen.
Hauptsache ich, ich will, ich kann, ich darf….
Treffe ich einen an, gibts Ansage. Auch gerne hart und deftig.
Da wirst du dann nur zweiter Sieger sein.
Diese „Überwachungshysterie“soll eines bewirken,daß z.B. Ihr Ansinnen fremdes Eigentum illegal anzueignen ( Klauen,Diebstahl) verhindert oder nachweisbar wird.
Thema verfehlt!