Landkreis Kitzingen Donnerstagmittag: Eine Mail erreicht diese Redaktion. Eine Frau, die namentlich nicht genannt werden möchte, wundert sich über ihre Erfahrungen am Impfzentrum in Kitzingen. Um 10.45 Uhr hatte sie einen Termin, gegen 10.30 Uhr war sie mit ihrem Mann vor Ort und musste sich im Freien bei zwei Grad und Regen rund 30 Minuten anstellen. Als sie zur Anmeldung kam, wurde sie abgewiesen. Begründung: Die zweite Impfung lag noch keine fünf Monate zurück. Wir rufen bei der Frau an, sprechen mit ihrem Ehemann. Seine Frau sei 69 Jahre alt und habe eine Lungenschwäche, berichtet er. Für das Handeln der Mitarbeiter im Impfzentrum habe er kein Verständnis. Für die Politik auch nicht. Die rufe alle älteren Mitbürger auf, sich so schnell wie möglich boostern zu lassen. „Und dann so was.“ Fragen an den Geschäftsführer des BRK, Felix Wallström:
Wallström: Die konkreten Regelungen zur Durchführung von Auffrischungsimpfungen kommen vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. In einem entsprechenden Schreiben des Ministeriums heißt es, ich zitiere wörtlich: „Die Booster-Impfung erfolgt regulär nach sechs Monaten, was den Herstellerangaben und der Empfehlung der STIKO entspricht. Im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit kann die Impfung auch schon nach fünf Monaten erfolgen, wobei es sich in diesem Fall um einen Off-Label-Use handelt.
Wallström: Es wird eine entsprechende Haftungsfreistellung erfolgen, wenn es durch eine Auffrischungsimpfung zu einem Gesundheitsschaden bei der geimpften Person kommt und die Impfung nach fünf Monaten, aber vor Ablauf von sechs Monaten nach der Zweitimpfung erfolgt ist. Die in unserem Auftrag tätigen Ärztinnen und Ärzte können sich auf eine Haftungsfreistellung bei oben beschriebenem Off-Label-Use nur dann verlassen, wenn die 5-Monats-Grenze streng eingehalten ist.
Wallström: Ich kann die Verwunderung darüber grundsätzlich nachvollziehen, aber es können leider vor Ort keine Kulanzregelungen getroffen werden. Ich bitte um Verständnis, dass sich unsere Mitarbeitenden nicht in ein – durch den Freistaat Bayern nicht abgesichertes – Haftungsrisiko begeben können.
Wallström: Nein. Diese Funktion wäre auch für uns wünschenswert. Die bayernweit einheitlich zur Verfügung gestellte Software BayImCo unterscheidet bei der Anmeldung übrigens auch nicht zwischen Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung. Das bleibt die „Überraschung“, wenn der Impfwillige kommt.
Wallström: Die Software BayImCo kann nur im 15-Minuten-Takt einladen. In der Praxis heißt das, es werden circa 18 Personen um dieselbe Uhrzeit eingeladen… Auch das haben wir leider nicht in der Hand.
Wallström: In Ermangelung an ausreichend Impfstoff konnten am Montag und Dienstag keine Impfungen durchgeführt werden. Am Mittwoch und Donnerstag haben wir 708 Boosterimpfungen durchgeführt.
Wenn ich 1 Minute zu spät bin amk Bahnsteig, ist der Zug auch schon weg. Wozu gibt es klare regeln, klare Zeitpläne.
Und dass es im Dezember kein 25 Grad hat und meist trüb, nass oder nebelig - auch dafür können die Leute vom BRK nichts. Die mussten das ganze aufgrund der "hervorragenden" (ironiemodus aus) Planung der Staatsregierung innerhalb kürzester Zeit hochfahren.
Aber immer schön rumnörgeln
Ein Anruf beim Hausarzt und die Information ist da, oder im Internet gucken, oder einfach mal im Impfzentrum anrufen.
Aber die meisten Leute Informieren sich nicht. Genauso wie mit den Wartezeiten bei den Terminen. Das dauert alles nur so lange weil jeder den Papierkram vor Ort ausfüllt. Auf den Internetseiten der Impfzentren kann man sich die Sachen downloaden zuhause ausfüllen und mitbringen. Ist ganz einfach, man muss nur die Seite etwas durchforsten aber das ist zu viel verlangt.