Recht kurz fiel diesmal der öffentliche Teil der Ratssitzung in Rüdenhausen aus, bei dem sich das Gremium unter anderem mit zwei Bauanträgen befasste. Beim ersten ging es um die Errichtung einer Dachgaube an einem Wohnhaus in der Wiesenstraße. Wie Bürgermeister Gerhard Ackermann informierte, liege dieses weder im Geltungsbereich einer Satzung noch eines gültigen Bebauungsplans. Die Verwaltung, wie auch die Nachbarn hatten keine Einwände, die Räte stimmten dem Ganzen zu.
Ein weiterer Antrag sah den Neubau einer Lagerhalle für einen Gartenlandschaftsbau-Betrieb im Gewerbegebiet Süd vor. Die Festsetzungen des dort gültigen Bebauungsplanes werden laut Verwaltung eingehalten, lediglich bei der Entwässerung gab es Nachfragen.
Der Antragsteller will das anfallende Niederschlagswasser direkt in den Vorfluter, also in den Bach einleiten, und nicht in einen Kanal. Bürgermeister Ackermann erläuterte, dass mam einst festgelegt habe, dass das Regenwasser der dortigen Anlieger versickern solle, weil der Kanal in dem Bereich nicht sehr groß dimensioniert sei. Die Räte stimmten dem Antrag zu, mit der Auflage, dass der Bauwerber Abwassergebühren zu bezahlen habe, sobald er in den Kanal einleite.
Ehemaliger Schuttplatz ist längst geschlossen
Beim Punkt Bürgerfragen sprach eine Zuhörerin an, dass in einem Waldstück an der Tannenspitze verstärkt Müll abgelagert werde. Autoreifen mit Felgen, Gipsplatten, Farbdosen und manches mehr läge dort, was für die Umwelt nicht gut sein dürfte, meinte sie. Bei der Stelle handelt es sich um den ehemaligen Schuttplatz der Gemeinde, der längst geschlossen ist. Das Ganze sei schwierig zu überwachen, man könne den Bereich nicht einfach absperren, antwortete der Bürgermeister. "Wir schauen uns die Situation mal vor Ort an", versprach er.