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Kitzingen
"Ich war völlig geschockt": Schüler beobachtet Kumpel beim Einbruch – damit beginnt eine verhängnisvolle Nacht
Es sollte ein gemütlicher Abend werden. Doch als die Nacht vorbei ist, sind zwei Autos nur noch Schrott – und zwei junge Männer müssen für den Schaden geradestehen.
Bei einem Einbruch in ein Autohaus ließen zwei junge Männer im Oktober 2022 zwei Kleinwagen mitgehen (Symbolbild). Damit nahmen die Dinge ihren Lauf.
Foto: Silas Stein, dpa | Bei einem Einbruch in ein Autohaus ließen zwei junge Männer im Oktober 2022 zwei Kleinwagen mitgehen (Symbolbild). Damit nahmen die Dinge ihren Lauf.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 19.04.2024 02:46 Uhr

Sie kannten sich aus den sozialen Medien. Dann wollten sie gemeinsam ein Weinfest besuchen. Als die Nacht auf den 23. Oktober 2022 vorüber war, hatten die jungen Männer das Weinfest nie gesehen, dafür mehrere Straftaten auf dem Kerbholz. In der Anklage des Kitzinger Schöffengerichts standen später Diebstähle und Sachbeschädigungen, Einbruch in ein Autohaus und Entwenden zweier Autos, Unfallflucht und Fahren ohne Haftpflichtversicherung. Auf der Anklagebank: ein 18-jähriger Schüler und ein 20-Jähriger, der als Haupttäter gilt.

Der Ablauf des Abends war nach dem Geständnis des Älteren, eines angehenden Handwerkers, klar: Der hatte den Internet-Kumpel zum Weinfestbesuch abgeholt. Wenig später blieb das Auto ohne Sprit liegen. Ein per Telefon gerufener Freund fuhr die beiden zu einer Tankstelle. Einige Liter Sprit wurden gekauft. Dann wollte der Fahrer daheim weiteres Benzin holen. Das besorgte er sich aber, indem er den Tankdeckel eines Autos aufbohrte und Sprit zapfte. Der Jüngere bekam das zwar irgendwie mit, reagierte aber (noch) nicht.

Erst Benzin geklaut, dann in ein Autohaus eingebrochen

Dann ging es auf den Schwanberg. Dort wurde aus zwei weiteren Autos Benzin gezapft, zusätzlich wurden die Autos mit Farbe besprüht. "Ich wollte ihn davon abhalten", sagte der Jüngere. Der Versuch blieb erfolglos. Warum er nicht spätestens jetzt aus der Sache ausstieg, jemanden informierte, konnte er nicht sagen. "Ich war völlig geschockt, glaubte, ich bin im falschen Film." Die Handlung ging weiter: mit dem Einbruch in ein Autohaus. Der 20-Jährige holte zwei sogenannte Moped-Autos heraus. "Mir hat er gesagt, er arbeitet hier und die Autos gehören ihm", sagte der 18-Jährige.

Bei einer Spritztour wurde eines der Kleinautos zu Schrott gefahren. Danach reichte es dem Jüngeren. "Ich wollte nur noch heim", sagte er. Als der ältere Kumpel ihm dafür das zweite Kleinauto anbot, griff er bereitwillig zu. Dass der Wagen nicht versichert war, war ihm egal. Immerhin kam er nach Hause. Das hatte auch der 20-Jährige vor. Allerdings endete dessen Heimfahrt mit dem Totalschaden seines eigenen Autos in einer Leitplanke. Das war auch der Grund, warum ihm die Polizei schnell auf die Spur kam. Etwa gleichzeitig mit der Unfallmeldung war die Nachricht vom Einbruch eingegangen. Die Beamten fanden die Schlüssel für die beiden Kleinautos, dazu Werkzeug und eine Spraydose.

Am Ende saßen beide auf der Anklagebank. Der Jüngere konnte glaubwürdig seine Version vom "falschen Film" vermitteln. Der psychisch belastete und auf Medikamente angewiesene Haupttäter berief sich auf seine "fetzenweise Erinnerung" und sagte: "Irgendetwas war an dem Abend anders, aber ich weiß nicht was."

Der Schaden dieser Nacht summiert sich auf 20.000 Euro

Eineinhalb Jahre später war er sich vor Gericht sicher: "Das war komplett überflüssig." Und die Aktion kam ihn teuer zu stehen. Der Gesamtschaden dürfte sich auf etwa 20.000 Euro belaufen. Dass er begonnen hat, den Schaden wiedergutzumachen, kam an – genauso wie der Umstand, dass seither nichts mehr vorgefallen ist. Auf der anderen Seite standen aber drei Vorstrafen, die "massive kriminelle Energie", die Vielzahl der Straftaten und die Höhe des Schadens. Damit war die Frage: Jugendstrafe oder nicht?

Die Staatsanwältin und der Verteidiger hätten sich einen Arrest vorstellen können, das Gericht nicht. Das war nicht davon überzeugt, dass die zur Tatzeit vorhandenen "schädlichen Neigungen" als Voraussetzung für eine Jugendstrafe eineinhalb Jahre später noch da sind. Folge: Die Verhängung einer Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann bekommt für zwei Jahre einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, muss seine Ausbildung abschließen und 80 Sozialstunden leisten. "Sie haben es selbst in der Hand", sagte Jugendrichter Wolfgang Hülle. "Ob eine Jugendstrafe nötig ist, wird die Zukunft zeigen." Der Jüngere kam mit 40 Sozialstunden davon, weil er so gut wie nicht an den Aktionen beteiligt war.

 
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