Für alle, die zum ersten Mal Lebensmittel in gewerblichem Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es, die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes Kitzingen hervor, der folgende Informationen entnommen sind. Danach müssen sich Neubeschäftigte vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie wurden bisher im Gesundheitsamt Kitzingen ausschließlich als Präsenzveranstaltung organisiert.
Ab sofort bietet das Landratsamt Kitzingen, Sachgebiet Gesundheit, die Belehrung auch online an. Dabei müssen nach der Sichtung von Video-Sequenzen Fragen zum Inhalt beantwortet werden. Erst danach kann die Bescheinigung heruntergeladen werden. Das Online-Verfahren steht in mehreren Fremdsprachen zur Verfügung. Außerdem findet weiter einmal im Monat eine Sammelbelehrung in Präsenz im Gesundheitsamt Kitzingen statt.
Weitere Infos online unter www.kitzingen.de, Rubrik: Digitales Bürgerbüro.