
"Sogar mit dem Ministerpräsidenten von Bayern dürfen wir heute feiern", reimte Kirchweihpräsident Markus Volbers nachdem das Kirchweihkomitee Markus Söder zur Etwashäuser Kirchweih empfangen hatte. "Schau hin, das ist der König von Bayern mit unserer Gärtnerkönigin Celine", meinte eine Passantin. "Viel mehr als unseren Ministerpräsidenten kann ich nicht mehr für die Ebshäuser Kerm auffahren", kommentierte Oberbürgermeister Stefan Güntner launig die Präsenz seines hochrangigen CSU-Kollegen.
"Ich bin die Woche über von Politikern und Journalisten umgeben – da geht man gerne am Wochenende mal zu vernünftigen Menschen", sagte Söder. "Ich bin Franke und bekenne mich zu Franken", versicherte der aus Nürnberg stammende Staatsmann und deswegen komme er gerne zu so einem Termin, denn die Menschen würden ihre Kraft nicht nur aus essen und trinken schöpfen, sondern auch aus Erlebnissen in der Gemeinschaft. Es sei der Charakter von Franken und Bayern, Brauchtum und Tradition zu pflegen.
Fotos mit Ministerpräsident Söder

Der Landesvater gab sich leutselig und erfüllte im beginnenden Landtagswahlkampf jeden Wunsch nach Fotos mit ihm. Er schüttelte bereitwillig Hände von Bürgerinnen und Bürgern und winkte den Leuten gut gelaunt zu, auch wenn vorher ein Regenschauer über die Gärtnervorstadt niedergegangen war. Im Festumzug nahm Markus Söder im Cabrio neben der scheidenden Gärtnerkönigin Platz, chauffiert von Markus Volbers und Stefan Güntner.
Nach der Krönungszeremonie bekam Söder noch von Hofrat Walter Vierrether den Kandelschluck und einen Burschenschafts-Ehrenspaten von Markus Volbers. "Heute ist nicht alla Tage, ich komm' wieder, keine Frage", ahmte Söder "Paulchen Panther" nach und versprach, bei seiner Wiederkehr aktiv mit auszugraben.
Ein ausführlicher Bericht über die "Ebshäuser Kerm" folgt.
Auch wenn der Bezug auf Paulchen Panther nicht strafbar ist, so ist es doch allemal unsensibel und instinktlos nach den NSU-Morden noch müde Witzchen damit zu treiben.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/paulchen-panther-prozess-im-amtsgericht-art-183668