Seit vergangenem Freitag stellt man sich in der Helios Klinik Volkach schrittweise auf die Rückkehr zum Normalbetrieb um und bietet wieder elektive Behandlungen für die Patienten an.
Helios habe ein übergreifendes Konzept erarbeitet, das in allen 86 Kliniken in Deutschland Anwendung findet, wie es im Presseschreiben heißt. Es regelt beispielsweise den Abstand in Patientenzimmern und anderen Klinik-Bereichen. Daneben wurde ein Ampelsystem etabliert, mit dem die einzelnen Klinikbereiche gekennzeichnet werden.
Im grünen Bereich werden alle "risikolosen" Patienten behandelt, die einen negativen Covid-Test haben oder aber ohne Symptome mit unauffälliger Anamnese in die Klinik kommen. Patienten, die ein erhöhtes Risiko einer Covid-Infektion haben, werden im gelben Bereich der Klinik versorgt. Hier befinden sich Patienten mit ungeklärter Diagnose. In diesem Bereich werden Einzelzimmer und Isolationsmaßnahmen bis zu einem negativen Testergebnis vorgehalten. Rote Klinikbereiche sind ausschließlich für die Behandlung von Covid-19 Patienten vorgesehen.
Abgesagte OPs sollen nachgeholt werden
Die Helios Klinik Volkach, die vor allem auf die Behandlung von Patienten mit chirurgischen und orthopädischen Erkrankungen spezialisiert ist, ist für eine Behandlung von Covid-19-Patienten durch den Katastrophenschutz nicht vorgesehen. Bislang gab es laut Pressemitteilung weder Corona-positive getestete Patienten noch Mitarbeiter in der Klinik.
Die in den vergangenen Wochen abgesagten Operationen sollen nun sukzessive nachgeholt werden. Hierzu wird das Team zur OP-Terminvergabe die betreffenden Patienten in den nächsten Tagen kontaktieren.
Auch die Besuchsregelung wurde gelockert. Jeder Patient darf eine Person bestimmen, die ihn während des Krankenhausaufenthaltes am Wochenende besuchen darf. Die Besuchszeiten sind Samstag und Sonntag jeweils von 14 bis 16 Uhr. Ein Besuch ist auf eine Stunde begrenzt. Außerhalb dieser Zeiten sind aktuell leider noch keine Besuche vorgesehen. Für sämtliche Patienten, Mitarbeiter und Besucher gilt eine Maskenpflicht.