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Mainbernheim
Künftiger Sitz der Stadtbücherei und der Touristikinformation in Mainbernheim: Stadtrat spricht über Heizsysteme
Die Planungen für die Umgestaltung der Gebäude in der Herrnstraße 35 und 37 schreiten voran. In den Gebäuden sollen künftig unter anderem die Stadtbücherei, die Touristikinformation und eine Schaudruckerei untergebracht werden.
Foto: Gerhard Krämer | Die Planungen für die Umgestaltung der Gebäude in der Herrnstraße 35 und 37 schreiten voran. In den Gebäuden sollen künftig unter anderem die Stadtbücherei, die Touristikinformation und eine Schaudruckerei ...
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 25.04.2024 02:49 Uhr

In der jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Stadtrat Mainbernheim mit der Sanierung der Herrnstraße 35/37. In den Gebäuden sollen künftig unter anderem die Stadtbücherei, die Touristikinformation und eine Schaudruckerei untergebracht werden. Laut Bürgermeister Peter Kraus ist geplant, die Gebäude an das Wärmenetz der Firma Kramer in der Herrnstraße 40 anzuschließen. Katharina Schubert und Christian Kern vom Architekturbüro "Schlicht Lamprecht Kern" sowie Oliver Etienne vom gleichnamigen Planungsbüro aus Tiefenstockheim standen dem Stadtrat Rede und Antwort. 

Die Heizungssysteme sollen an die Nutzungen und den jeweiligen Gebäudetyp angepasst werden. So eigne sich im Erdgeschoss des Gebäudes Herrnstraße 35 am ehesten eine Fußbodenheizung mit geringer Aufbauhöhe, die aufgrund ihres variablen Aufbaus auch eine Nivellierung der Fußbodenhöhen ermöglicht. In anderen Bereichen seien, je nach Nutzungsfrequenz, Heizkörper beziehungsweise herkömmliche Fußbodenheizungen vorgesehen.

Wie Bürgermeister Peter Kraus gegenüber dieser Redaktion mitteilte, sollen die Planungen im ersten Halbjahr abgeschlossen werden. Notwendig seien noch die Elektroplanung und die Begutachtung durch einen Bauphysiker. Die Ausschreibung für die Arbeiten soll in diesem Jahr erfolgen.

Anwesen in der Oberen Brunnengasse

Auf dem Dach eines Nebengebäudes auf einem Anwesen in der Oberen Brunnengasse wurde eine Photovoltaikanlage errichtet. Dafür fand ein Ortstermin mit der Stadt und der Stadtplanerin statt, bei dem die Vorgaben für die Genehmigungsfähigkeit erörtert wurden. Die Anlage ist montiert, da der Bauherr davon ausgegangen war, dass kein förmliches Genehmigungsverfahren erforderlich sei, wenn er sich an die Vorgaben halte. Da die Anlage aber kein geschlossenes Rechteck aufweist, stellt dies aber eine Abweichung von der Gestaltungssatzung dar. Eine Genehmigung konnte dennoch erteilt werden, da bei Anlagen, die vom öffentlichen Raum nicht einsehbar sind, Abweichungen von den Gestaltungsmerkmalen zugelassen werden können.

 
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