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LANDKREIS KITZINGEN
Heiraten verboten
Eigentlich ist es eine nette Idee: lauschig heiraten auf einer Main-Fähre. Doch bereits kurz nach der Premiere im Sommer dieses Jahres zwischen Albertshofen und Mainstockheim wurde zurückgerudert: Trauungen auf dem Main sind – zumindest vorerst – gestoppt.
Trauungen auf der Fähre – wie im August dieses Jahres zwischen Mainstockheim und Albertshofen – wird es erst einmal nicht mehr geben. Eine endgültige Entscheidung soll jetzt das bayerische Innenministerium fällen.
Foto: FOTOMontage Jutta Glöckner | Trauungen auf der Fähre – wie im August dieses Jahres zwischen Mainstockheim und Albertshofen – wird es erst einmal nicht mehr geben.
Von unserem Redaktionsmitglied Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 28.11.2008 15:06 Uhr

An Aufmerksamkeit mangelte es der Hochzeit zwischen Karl-Heinz Rügamer und seiner Karin am 16. August dieses Jahres nicht. Die Zeitungen waren da. Das Fernsehen ebenso. Und der Rundfunk. Eine Hochzeit auf dem Main – das hatte es noch nicht gegeben. Was etwas heißen will, immerhin pendelt die Mainfähre zwischen Mainstockheim und Albertshofen schon 500 Jahre.

Nachdem Mainstockheims Bürgermeister Karl-Dieter Fuchs dem Paar das Ja-Wort abgenommen und das Ereignis seinen entsprechenden Niederschlag in den Medien gefunden hatte, geschah Unerwartetes. Im Kitzinger Landratsamt tauchte beim Betrachten der Hochzeitsbilder die Frage auf, ob bei der Hochzeit auf schwankenden Brettern alles mit rechten Dingen zugegangen war. Umgehend folgte ein Blick in das Standesamtgesetz. Und siehe da: Trauung benötigen einen Trauraum. Und ein Raum ist eine Fähre selbst mit viel Fantasie nicht.

Damit war aus der Freiluft-Hochzeit längst ein Aktenfall geworden, den man an die Regierung von Mittelfranken weiter gab. Dort sitzt eine Behörde, die sich oberste Standesamtsaufsicht nennt. Wobei über das „oberste“ im Namen insofern zu reden wäre, als es noch eine Stufe höher ging: In Mittelfranken stufte man den Fall als so besonders ein, dass er umgehend ins Innenministerium nach München wanderte.

Eheschließung bleibt gültig

Dort liegt der „Fall Fähre“ nun und harrt auf die abschließende Klärung, ob man sich auf Fähren trauen darf. Wobei wir an dieser Stelle zur Beruhigung der Familie Rügamer flugs einflechten sollten, dass ihre Trauung unabhängig von dem Ausgang der Geschichte auf jeden Fall gültig bleibt.

Dass es Nachahmer geben könnte, die sich auf dem Main das Ja-Wort geben, ist gar nicht so abwegig: Der Staat müsse, so findet zumindest Karl-Dieter Fuchs, nicht päpstlicher als der Papst sein, der ja beispielsweise auch nicht auf die Idee käme, Gottesdienste unter freiem Himmel zu verbieten.

Zudem scheint man in München gerade dabei zu sein, beim so genannten „Personensachwesen“ ein wenig auszumisten. Genau dort findet sich auch die Passage mit dem Trauraum. Die Chancen stehen scheinbar gar nicht schlecht, dass sich München den liberaleren Vorschriften im Rest der Republik anpasst und der Hafen der Ehe künftig über die Fähre angefahren werden kann.

 
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