Kitzingen
Hecken dürfen nur noch bis Ende Februar geschnitten werden
Wie jedes Jahr heißt es nun wieder schnell sein, der Heckenschnitt im eigenen Garten muss bis zum 28. Februar erledigt sein, teilt das Landratsamt Kitzingen mit. Die naturschutzrechtlichen Vorschriften regeln, dass Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Diese Regelung gilt auch für den Hausgarten.
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