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Kitzingen
Haus & Grund Kitzingen: Mitgliederversammlung wählt neuen Vereinsvorstand
Der neue Verreinsvorstand von Haus & Grund Kitzingen: Harald Sauer (Schriftführer), Dieter Haag (stellvertretender Vorsitzender), Ulrike Kirchhoff (Vorsitzende) und Frank Barthel (Kassier).
Foto: Ulrike Kirchhoff | Der neue Verreinsvorstand von Haus & Grund Kitzingen: Harald Sauer (Schriftführer), Dieter Haag (stellvertretender Vorsitzender), Ulrike Kirchhoff (Vorsitzende) und Frank Barthel (Kassier).
Bearbeitet von Andrea Czygan
 |  aktualisiert: 15.11.2024 02:38 Uhr

Dieter Haag, stellvertretender Vorstand von Haus & Grund Kitzingen berichtete in der Mitgliederversammlung  kurz über die Ereignisse im letzten Geschäftsjahr, die die vorgezogenen Wahlen notwendig werden ließen. Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung des Vereins entnommen.

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde informierten er und das künftige Vorstandsteam, wie der Verein in der Zukunft organisiert werden soll. Alle Mitglieder begrüßten, dass die Beratung zu Rechtsfragen sowie der Erwerb von Mietvertragsformularen künftig wieder vor Ort stattfinden.

Die Mitgliederversammlung wählte das neue Vorstandsteam einstimmig. Künftig wird Ulrike Kirchhoff als erste Vorsitzende den Verein führen, Dieter Haag steht ihr als Stellvertreter zur Seite. Harald Sauer übernimmt das Amt des Schriftführers und Frank Barthel als vierter im Bunde das Amt des Kassierers. Barthel aus der Kanzlei Kilian und Kollegen übernimmt künftig auch die Rechtsberatung der Kitzinger Mitglieder. Formulare können in der Kanzlei Kilian und Kollegen erworben werden, stehen aber auch weiterhin in einer Online-Version zur Verfügung.

Solarkraftwerke für den Balkon

Nachdem alle organisatorischen Fragen geklärt worden waren, referierte Ulrike Kirchhoff über die neuen Regelungen zu Balkonsolarkraftwerken. Denn Mieter haben aufgrund der neuen Gesetzeslage einen Anspruch darauf, solche Balkonsolarkraftwerke zu installieren. Vermieter müssen dies genehmigen, auch wenn verschiedene Bedingungen zu erfüllen sind.

Einen Anspruch auf einen zustimmenden Beschluss der Gemeinschaft haben im übrigen auch Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Abschließend erläuterte Kirchhoff noch die wichtigsten Vorschriften des sogenannten Heizungsgesetzes. Viele Fragen zu den vorgetragenen Themen, aber auch zu anderen Fragen rund um die Immobilie wurden noch gestellt und beantwortet.

 
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