Über Monate hat ein 45-Jähriger Hartz-IV-Leistungen und Arbeitslosengeld bezogen, obwohl er als Schrottsammler teilweise hohe Einnahmen hatte. Über Jahre hat der sechsfache Vater für vier seiner Kinder keinen Unterhalt gezahlt. Jetzt stand er wegen Betrugs und der Verletzung der Unterhaltspflicht vor dem Schöffengericht in Kitzingen. Das schickte den Mann für 20 Monate hinter Gitter.
"Irgendwann ist das Maß voll und bei Ihnen ist das jetzt der Fall." Das sagte Amtsgerichtsdirektorin Helga Müller als Vorsitzende des Schöffengerichts zu dem gelernten Koch und Lkw-Fahrer. Dem Mann mit zehn, teilweise einschlägigen Vorstrafen, half sein umfassendes Geständnis nicht, auch weil er zur Tatzeit unter offener Bewährung stand. Auch dass er einen Versuch der Wiedergutmachung gestartet hat, bewahrte ihn nicht vor der Haftstrafe. Das Gericht sah keine Voraussetzung für eine weitere Bewährung. "Sie haben ganz gezielt auf Kosten des Staats gelebt, obwohl Sie gut verdient haben", so Müller.
Abgezockt hat der Mann in den Jahren 2014 und 2015 zunächst die Agentur für Arbeit. Er meldete sich arbeitslos und bezog insgesamt knapp 8000 Euro. Dass er gleichzeitig als Schrottsammler unterwegs war, verschwieg er in dem Antrag. Laut der bei einer Steuerfahndung gefundenen Lieferscheine nahm er dabei monatlich zwischen einigen Hundert bis über 12 000 Euro ein – ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben und Steuern zu zahlen. Trotz dieser Einnahmen stellte er auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Auch hier kassierte er über Monate vom Job-Center in Kitzingen gut 8000 Euro. Für die Anklage war das in beiden Fällen gewerbsmäßiger Betrug.
Unterhalt der sechs Kinder nicht bezahlt
Gedrückt hat sich der Mann zudem um den seinen Kindern zustehenden Unterhalt. Wie die Sachbearbeiterin beim Landratsamt sagte, sind so Forderungen für vier der sechs Kinder, denen noch Unterhalt zusteht, von und 140 000 Euro aufgelaufen. Dazu kommen rund 16 000 Euro, die die Behörde als Unterhaltsvorschuss vorgesteckt hat. Verletzung der Unterhaltspflicht in vier Fällen stand dafür in der Anklage.
Der Mann räumte gleich zu Beginn der Verhandlung alles ein. "Ich war damals alkohol- und spielsüchtig und nicht klar im Kopf", sagte er. Das Geld, das er mit dem "Schrotten" verdient hat und bar ausbezahlt bekam, landete direkt im Spielautomaten. Inzwischen habe er nach einem Schlaganfall die Spielsucht und den Alkohol im Griff. Seit 2017 habe er einen festen Job, lebe bei der Mutter von drei seiner Kinder. Von seinem Einkommen in Höhe von 1200 Euro netto stottere er die Schulden beim Arbeitsamt ab und leiste seit einigen Monaten Unterhalt, wenn auch nur 200 Euro im Monat. Aktionen, mit denen er auf eine Bewährung hoffte.
Vorstrafen und hoher Schaden
Es kam anders. Die Vorstrafen, der hohe Schaden und die offene Bewährung nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung machten für die Staatsanwältin eine Bewährung unmöglich. Zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe hielt sie für tat- und schuldangemessen. Der Rechtsanwalt verwies auf das Geständnis. "Mein Mandant war definitiv krank", sagte er, bekomme gerade sein Leben in den Griff. "Wenn er im Knast ist, hilft das niemand", sagte er und plädierte auf eine Bewährungsstrafe.
Die wurde es dann nicht. Das Leben auf Staatskosten endet im Knast. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.