Jahrelang hatte ein Gewerbetreibender aus Kitzingen falsche oder keine Steuererklärungen abgegeben Schwarzarbeiter beschäftigt. Im Oktober 2018 entzog ihm das Kitzinger Landratsamt wegen Unzuverlässigkeit die Erlaubnis, ein Gewerbe auszuüben. Eine Klage gegen diesen Schritt hat das Würzburger Verwaltungsgericht nun abgewiesen. Die Richterin begründete dies noch in der Verhandlung damit, dass dies alleine schon durch die hohe Steuerschuld von 520 000 Euro und eine fehlende positive Zukunftsprognose im Interesse der Allgemeinheit liege.
Der Rechtsanwalt des Klägers, der selber nicht an der Verhandlung teilnahm, versuchte dennoch den Blick auf die "individuelle Situation" des Klägers zu lenken und die Gewerbeuntersagung als unverhältnismäßig darzustellen. Der 55-Jährige leide seit Jahren an einer schweren Krankheit, die es ihm nur noch begrenzt ermögliche, seine Arbeit als Handwerker auszuführen. Mit der Untersagung des Gewerbes drohe ihm das Abrutschen in Hartz IV. Er sei dann nicht mehr in der Lage, die Geldstrafe von 6500 Euro, zu der er verurteilt wurde, und den Unterhalt für seine Tochter zu bezahlen. Damit drohe ihm ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen. Einen Ausweg aus dieser "verflixten Situation" könne er nicht erkennen. Wegen seines Alters, seiner Erkrankung und der Vorstrafen könne er keine feste Anstellung im Baugewerbe finden.
Die Zahlungsrückstände häuften sich von Jahr zu Jahr
Sein Gewerbe hatte der Handwerker im Jahr 1999 mit der Beschreibung "Dienstleistungen aller Art" begonnen. 2008 ergänzte er es um mehrere von der Meisterpflicht befreite Handwerkstätigkeiten. Damals beginnt er, als Bauleiter aufzutreten und mit zahlreichen Subunternehmern zusammenzuarbeiten. Doch als die AOK Bayern im Jahr 2013 auf nicht abgeführte Sozialbeiträge aufmerksam macht, zeigte sich rasch, dass mit der Firma etwas nicht stimmt. Genauere Recherchen ergaben, dass der Kläger allein zwischen 2009 und 2013 erhebliche Rückstände an Zahlungen an die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft angesammelt hatte. Auch zeigte sich, dass er beim Finanzamt Steuerschulden von damals insgesamt knapp 570 000 Euro sowie weitere 110 000 Euro Rückstände an nicht abgeführten Gewerbesteuern bei der Stadt Kitzingen zu verantworten hatte.
In schriftlichen Stellungnahmen versuchte der inzwischen zahlungsunfähige 55-Jährige diese Situation damit zu erklären, dass dies die Aufgabe seiner damaligen Ehefrau, einer gelernten Steuerfachangestellten, gewesen sei. Sie habe ihn zudem um 60 000 Euro betrogen. Seither habe er sein Gewerbe erheblich verkleinert. Er verzichte auf Mitarbeiter und sei sämtlichen Pflichten nachgekommen. Dennoch verurteilt ihn das Würzburger Amtsgericht im Dezember 2017 wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Bewährung ist auf drei Jahre befristet.
Angeklagter schiebt seiner Ehefrau die Schuld in die Schuhe
Für die Berichterstatterin des Gerichts ergab sich dennoch eine klare Rechtslage. Allein die erhebliche Steuerschuld begründe bereits die Unzuverlässigkeit. In der Rechtsprechung liege hierfür die Grenze zwischen 5000 und 10 000 Euro. "Es ist nicht ersichtlich, wie der Kläger diese Schulden jemals zurückzahlen möchte", sagte sie. Auch hält sie die vor Gericht vorgetragene Darstellung, dass allein die Ehefrau für die Misere verantwortlich sei, für zu einseitig. "Er hat zumindest davon gewusst, dass für ihn Schwarzarbeiter tätig sind, die er bar bezahlt hat."