
Fertig sind nach Aussage von Bürgermeister Peter Sterk die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan "Am Kalkofen". Der Vorentwurf wurde in der jüngsten Sitzung des Großlangheimer Marktgemeinderats einstimmig gebilligt. Der Grünordnungsplan, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die Begründung und der Umweltbericht werden mit ausgelegt. Die Bekanntmachung sowie die Beteiligungen erfolgt durch die Verwaltungund das Planungsbüro Auktor Ingenieur (Würzburg). Der Vorentwurf wird auch im Schaukasten der VG ausgehängt und kann online eingesehen werden.
Anhand des an die Wand geworfenen Bildes des Planentwurfs erläuterte der Bürgermeister die wesentlichen Punkte. Die besagen, dass überall die offene Bauweise zugelassen wird, auch aufgrund der benachbarten Bebauung. Erstellt wurde ein Lärmgutachten, das zur Folge hat, dass am Südrand des Baugebiets neben der Straße nach Kitzingen ein Grünstreifen und eine Mulde entstehen werden "und die Hauswand kann auch als Schallschutzwand fungieren", bemerkte der Bürgermeister. Getrennt abgeleitet wird im neuen Baugebiet das Regenwasser, lautete eine weitere Information.
Neue Gebühren für den Friedhof
Notwendig wurde zudem eine Änderung der Friedhofs- und Gebührensatzung, da zum einen laut Bürgermeister Sterk in den letzten Jahren im Friedhof "defizitär" gewirtschaftet wurde und zum anderen Totengräber Bruno Rickel aufhören wird und ein Nachfolger nicht gefunden wurde. Die Grabgebühren für das Benutzungsrecht liegen nun bei zehn Euro im Jahr, 20 Euro für ein Familiengrab, neun Euro für ein Urnengrab an der Friedhofsmauer und zehn Euro auf der Friedwiese. Die Benutzung der Aussegnungshalle schlägt mit 60 Euro zu Buche und die Nutzung des Aufbahrungsraums kostet 120 Euro, für Personen unter zehn Jahren die Hälfte. Die Gebühren für die Grabherstellung liegen bei Erwachsenen und Kindern über sieben Jahre bei 520 Euro, bei Kindern bis zu sieben Jahren bei 400 Euro. Die Grabherstellung für die Beisetzung einer Urne kostet 120 Euro, die Genehmigung einer Ausgrabung oder Umbettung 25 Euro, die Ausgrabung von Leichen und Skelettteilen während der Ruhezeit 520 Euro und nach Ablauf der Ruhezeit 385 Euro. Bei den "sonstigen Gebühren" wurde der Betrag für die Genehmigung zur Beisetzung auswärts Verstorbener auf 150 Euro festgesetzt. Die neue Friedhofs- und Gebührensatzung wurde einstimmig beschlossen.
Sirene muss ertüchtigt werden
Ebenso geschlossen stimmte die Ratsrunde für die Sportförderung der Vereine, früher als "Übungsleiterzuschuss" bekannt. Die Sportvereine erhalten auf Antrag die Zuwendung des Freistaates zur Förderung des außerschulischen Sports sowie in diesem Jahr erstmalig einen Energiepreiszuschuss. Die Gemeinde Großlangheim gewährt den gleichen Betrag wie die staatliche Förderung und dem Turnverein somit 7699 Euro, dem Fußballclub 824 Euro, dem Reitclub Am Schwanberg 1493 Euro und dem Schützenverein 318 Euro.
Notwendig ist die Ertüchtigung der Sirene für den Katastrophenalarm, da sie derzeit nicht in der Lage ist, die Töne zu produzieren und deshalb modernisiert werden muss , wozu auch der Austausch der Relaisstation beiträgt. Die Gemeinde holte Angebote ein, das der Firma Sweet Comp Kommunikationstechnik zum Preis von 1510 Euro wurde einstimmig befürwortet.