Weil er seiner ehemaligen Lebensgefährtin (30) mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sie gewürgt und als sie bereits am Boden lag, noch getreten hat – mit Stahlkappen an den Arbeitsschuhen – ist ein 29-Jähriger aus dem Landkreis Kitzingen vom Schöffengericht in Würzburg zu Freiheitsstrafen von insgesamt drei Jahren verurteilt worden.
Aggressiv, so ehemalige Nachbarn, sei der Mann nur geworden, wenn zum erheblichen regelmäßigen Bierkonsum auch noch scharfe Sachen kamen. Gestritten worden sei bei dem Pärchen aber oft und laut.
Über die zwei Fälle dieses Prozesses hinaus erklärte der Vorsitzende Richter Jörg Peterek, auch in einer sehr problematischen Beziehung könne man solche Straftaten nicht unter „Privatsache“ der Beteiligten oder gar als Bagatell-Delikte verharmlosen und ablegen. Häusliche Gewalt sei häufig – da unmittelbare Zeugen fehlen – nur schwer aufzuklären, wenn aber doch, dann müsste die Justiz deutliche Zeichen setzen.
Kein Geständnis
Der Angeklagte mit reichlich Gerichtserfahrung hatte die körperlichen Attacken auf seine ehemalige Lebensgefährtin bestritten. Bei Flecken am Hals, die Zeugen später als Würgemale erkannt haben wollen, habe es sich seinen Angaben zu Folge um Knutsch-Flecken gehandelt, die beim Versöhnen nach heftigem Zoff entstanden seien. Er habe die Frau auch nicht gewürgt, sondern nur an den Schultern gepackt, um sie nach einem Streit zu beruhigen und dabei seien seine Hände Richtung Hals abgerutscht.
Im zweiten Fall sei seine damalige Lebensgefährtin nach einer Rangelei zu Fall gekommen und habe sich am Käfig ihrer Frettchen verletzt, einschließlich Nasenbeinbruch. Die Chance, durch ein Geständnis wenigstens einige Pluspunkte zu sammeln, habe der Angeklagte, so Oberstaatsanwalt Peter Weiss, nicht genutzt.
Durch Zeugen und Sachverständige sei belegt worden, dass die Angaben des Opfers zutreffen und dass es sich dabei nicht, wie der Angeklagte behauptete, um den Versuch handelte, ihn „los zu werden“ und ins Gefängnis zu bringen.
Blutspritzer an Kleidung
Drei Gutachter sind in dem Prozess gehört worden: Ein Psychiater sagte aus, dass der Angeklagte im Fall, als er der Frau mit der Faust ins Gesicht schlug und gegen Kopf und Oberkörper der bereits am Boden liegenden trat, zwar 1,8 Promille im Blut, aber sich noch voll unter Kontrolle hatte. Deshalb war er auch voll schuldfähig. Ein weiterer Gutachter hatte Blutspritzer an Kleidung und Schuhen des Angeklagten eindeutig als vom Opfer stammende „identifiziert“. Eine Rechtsmedizinerin wies zudem darauf hin, dass das Würgen schon ein gefährliches Stadium erreicht hatte, da es dem Opfer bereits schwarz vor den Augen geworden sein soll.
So wie die Würgemale am Hals aufgereiht waren, handelte es sich nach Überzeugung des Gerichts um die Abdrücke von Fingern und nicht spontanes Knutschen bei einem Versöhnungs-Akt. Verurteilt worden ist der Mann auch wegen Sachbeschädigung und wegen eines Tierschutz- Delikts: Er hat aus Wut zwei Frettchen seiner damaligen Lebensgefährtin tot getreten.
Nicht strafbar, aber bezeichnend für die Einstellung des Angeklagten: Bevor er in einem Fall die von Nachbarn verständigte Polizei ins Haus ließ, hat er sein Opfer ins Bad geschickt, damit dieses sich das Blut abwischt. Zuvor hatte die Frau demütigende Sätze wiederholen müssen, die er ihr vorsprach. Zum Beispiel, dass ihm in der Wohnung alles gehöre, sogar die Wurst im Kühlschrank und dass sie ein Egoist sei.