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Kitzingen
Geschichtslehrer teilte verbotene NS-Fotos: Das Urteil des Amtsgerichts könnte ihn nun die Stelle kosten 
Ein 30-jähriger Pädagoge lässt es in den sozialen Medien an Geschichtssensibilität fehlen und landet wegen Volksverhetzung vor Gericht. Die Folgen für ihn sind noch gar nicht absehbar.
Der Chat in einer WhatsApp-Gruppe könnte einen 30-Jährigen mehr kosten als die 13.000 Euro Geldstrafe (Symbolbild).
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa | Der Chat in einer WhatsApp-Gruppe könnte einen 30-Jährigen mehr kosten als die 13.000 Euro Geldstrafe (Symbolbild).
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:36 Uhr

Der Mann ist Geschichtslehrer. Er müsste die deutsche Geschichte, die Belastungen und Empfindlichkeiten kennen, wenn es um Themen wie Nazi-Vergangenheit und Fremdenhass geht. Dass der heute 30-Jährige vor gut zwei Jahren vier aus der rechtsradikalen Szene stammende Bilder in einer WhatsApp-Gruppe geteilt hat, ist ihm jetzt auf die Füße gefallen. Die "Gedankenlosigkeit und Dummheit", wie er die Aktion vor dem Amtsgericht in Kitzingen nannte, kommt ihn nicht nur teuer. Sie kann ihn auch seinen Job kosten.

Der "Sportler durch und durch", wie er sich selbst bezeichnet, ist Anhänger einer unterfränkischen Fußballmannschaft. In einer WhatsApp-Gruppe hatten sich einige der Fans zusammengetan. Beim Austausch ging es aber nicht nur um Fußball. In der Gruppe teilte der Mann die vier Fotos, wegen derer er nun vor Gericht saß – angeklagt wegen Volksverhetzung und des Verbreitens nationalsozialistischen Gedankenguts. Aufgeflogen war das Ganze, als einem Mitglied der Gruppe wegen einer anderen Sache das Handy abgenommen wurde. Bei der Auswertung stießen die Ermittler auf die verbotenen Inhalte.

"Ich bin weder rechtsradikal noch ausländerfeindlich oder Antisemit", stellte der Angeklagte in der Verhandlung klar. Ganz im Gegenteil, er arbeite seit 2017 ehrenamtlich bei der Caritas in der Flüchtlingshilfe. Warum er dennoch die Bilder geteilt hatte, konnte er nicht ganz schlüssig erklären.

War die Aktion nur gedankenlos, oder wollte er "witzig" sein?  

Es sei "locker und vor allem sehr ironisch" in der Gruppe zugegangen. Die umstrittenen Bilder habe er "einfach gedankenlos" weitergeleitet. "Die Sachen waren teilweise so blöd, dass man schon fast wieder lachen musste", sagte er und versuchte sich dann doch an einer Erklärung: "Vielleicht wollte ich irgendwie witzig rüberkommen." Dass das komplett daneben gegangen ist, weiß der Mann heute. Er hat die Gruppe inzwischen verlassen und sagte im Rückblick: "Es tut mir unendlich leid."

Auf allzu viel Verständnis im Gerichtssaal stieß der Mann damit nicht. "Das ist schon ein bisschen armselig", stellte die Richterin fest. Von einem Geschichtslehrer müsse man erwarten, dass er solche Fotos und ihre Wirkungen richtig einordnen kann. Als die Juristen im Saal ins Detail gingen, stellte der Staatsanwalt klar, dass – je nach Betrachtungsweise und Bewertung der Vorwürfe – die Verhandlung auch mit einer Freiheitsstrafe enden könnte.

Nach diesem Hinweis beschränkte der Mann den Einspruch auf die Rechtsfolgen. Am Ende blieb der Staatsanwalt bei seiner Forderung nach den im Strafbefehl stehenden 160 Tagessätzen. Der Verteidiger plädierte für seinen "geständigen, einsichtigen und reuigen" Mandanten für eine "erhebliche Reduzierung" der Tagessätze, um einen Eintrag ins Führungszeugnis zu vermeiden.

Die Richterin wirft dem Mann ein "Maß an Naivität" vor

Richterin Ingrid Johann verurteilte den Mann wegen Volksverhetzung in zwei Fällen und wegen des Verbreitens von nationalsozialistischem Gedankengut in zwei weiteren Fällen. 13.000 Euro (130 Tagessätze zu 100 Euro) muss der seit einiger Zeit vom Unterricht freigestellte Pädagoge zahlen. Die Richterin attestierte ihm "mangelnde Sensibilität" sowie ein "Maß an Naivität" und verabschiedete den "guten und engagierten Lehrer", wie er sich selbst bezeichnete, mit den Worten: "Ich hoffe für Sie, dass Sie mit der Geldstrafe weiterarbeiten können."

Da die Zahl der Tagessätze über 90 liegt, gilt der Mann nun allerdings als vorbestraft. Das kann sich auf ein noch ausstehendes Disziplinarverfahren auswirken. Mit den 13.000 Euro ist der 30-Jährige etwas günstiger davongekommen als mit dem Strafbefehl, der 160 Tagessätze vorgesehen hatte. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, den er im Lauf der Verhandlung auf die Rechtsfolgen beschränkte. Heißt: Den Vorwurf der Anklage hat er damit eingeräumt.

 
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  • hansi07
    Also ich weiß nicht, welche Nachrichten er geteilt hat, wie er sie selbst kommentiert hat, und auch nicht, wie groß und wie intellektuell die Gruppe war. Ob also ob seine Versuche, das als Ironie durchgehen lassen zu können, völlg unbegründet sind?

    Daher erlaube mir nicht die Schwere der Schuld zu bewerten. Und genau darum ging es ja in dem Fall. Bleibt er unter den 90 Tagessätzen oder besteht die Gefahr, dass er sich einen neuen Beruf suchen muss.
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Ich hab manchmal das Gefühl

    durch gedankenloses Weiterverbreiten von kontraproduktivem bis gefährlichem Schrott wird mehr Unheil angerichtet als durch neu erfundenen. Warum irgendjemand, der es in seiner Eigenschaft als Geschichtslehrer nun wahrhaft besser wissen müsste, sich an so einem ### beteiligt, kann ich nicht sagen, aber vielleicht kann irgendjemand hier im Forum sich/ uns ja erklären, was man von einem Polizisten halten sollte, der einem die Verkehrsregeln beibiegen will, obwohl er selber flensburgmäßig hart an der Kante segelt.
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  • fleischmo@arcor.de
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln (Behauptungen ohne Beleg) auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • StefanWue
    Moment mal, da war doch was: Geschichtslehrer. Volksverhetzer. Antisemit. Nazi. Mit dieser Qualifikation schafft man es in Thüringen sogar zum Fraktionsvorsitzenden der AfD! Also im Zweifel einfach ein paar Kilometer nach Norden auswandern und alle Wege sind wieder möglich. /s
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Wir haben zwar einen Mangel an Lehrkräften, aber so dumme Lehrer sollten wir nicht auf die Kinder loslassen.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Es soll keine Entschuldiung sein aber ich denke viele junge Beamte wissen gar nicht auf welch dünnem Eis sie sich bewegen in ihrer Freizeit, am Wochenende bei Feiern oder eben im Fußballverein wo es etwas derber zugeht.

    Das alles soll keine Entschuldiung sein aber man muss doch die Tat ins Verhältnis setzen. Wenn ich lese, dass die Bilder 2018 in einer Fußballgruppe geteilt wurden, der Angeklagte aber schon vorab seit 2017 in der Flüchtlingshilfe arbeitet (sofern das nachweisbar ist) dann gehört demjenigen vor Gericht ordentlich eine auf die Finger aber ein mögliches Berufsverbot bei diesem Vergehen?
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Interessant bei den Kommentaren finde ich, dass einige wissen wollen was genau geteilt wurde. Ein Richter kann beurteilen ob es sich um einen Straftatsbestand handelt oder nicht. Das hätte sicherlich auch ein studierter Lehrer und auch andere machen können.

    Als Beamter spielt das Privatleben bei solchen Dingen mit ins Berufsleben hinein. Nicht alles ist also so supertoll im Beamtenleben.

    Wäre der Mann Maurer oder Verkäufer gewesen hätte der Arbeitgeber nie davon erfahren bzw. hätte das Urteil keine Konsequenzen im Berufsleben.
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  • sabbel
    Wieder ein Lehrer weniger ..
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  • familyblum@msn.com
    Und was wollen sie genau damit sagen? Weil er Lehrer ist die augen zudrücken??
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  • sabbel
    Dieses Exempel gleicht einem Berufsverbot, er wird wohl nie mehr unterrichten können.
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  • stefan.wolz@web.de
    Oh Mann, da hat man aber echt einen Obergauleiter erwischt. Wahnsinn, nur drauf hier muss der Staatsapparat mit aller Härte die Demokratie verteidigen.
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  • Meinungsvertreter
    Das Verständnis für den Lehrer und die Relativierung seiner Tat hier in den Kommentaren ist mal wieder entlarvend.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    @Meinungsvertreter:
    seh ich anders! Viele Gerichtsurteile und Verhandlungen sind in der Mainpost bis ins Detail zu lesen. Die Leser, in erster Linie Laien bringen die verschiedenen Fälle miteiander in Verbindung. Das mache ich zugegebenermaßen auch, auch wenn mir bewusst ist, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen kann.

    Beim Lesen kommt einem oftmals unweigerlich der Gedanke ob dieses oder jenes Urteil nicht zu hart oder zu mild erscheint.

    Ich hab eher den Gedanken als müsste unser Staat doch langsam mal auf den Trichter kommen, dass durch Zweifel an Urteilen nach und nach eine gewisse Problematik entsteht.
    Die politische Seite müsse es allein schon daran erkennen, das für ein und denselben Straftatbestand und gleicher Gesetzeslage je nach Bundesland unterschiedliche Strafmaße angewandt werden.
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  • Eos123456
    Die wirklich gefährlichen Extremisten und Staatsfeinde sind nicht so naiv wegen Social-Media-Spielereien ihre Tarnung zu riskieren.

    Die fliegen auch nicht wegen irgendwelcher Steuervergehen auf, wie einst Al Capone, die verhalten sich nach außen vorbildlich gesetzestreu und regelkonform.

    Fußvolk-Fehler machen nur die kleinen Fische.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Bei so viel Dummheit muss Strafe sein. Gerade bei einem Staatsdiener, der Kinder in Geschichte unterrichten will! 😳
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  • nkestler@aol.com
    Was für Bilder waren das? Nur so zum Verständnis ,um das entsprechend einordnen zu können.
    Nicht, dass ich solche Bilder auch mal zufällig geschickt bekomme.
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  • Für diesen Rechtsstaat noch Verständnis aufzubringen, fällt zunehmend schwer.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Da hat es einen durch reinen Zufall erwischt der damit sicher nicht gerechnet hat und vermutlich niemals daran gedacht hat, dass ihm die Sache derart zum Verhängnis werden kann.

    Ohne wenn und aber kann man demjenigen Dummheit unterstellen.

    Allerdings kenne ich so einige Beamte, die wenn man sie bei diversen Dingen erwischen würden erhebliche Probleme bekämen. Hier hat es eben einen erwischt, zahlreiche andere kommen straffrei davon.

    Auch kann ich mich an Lehrer in meiner Schulzeit erinnern - wohlgemerkt ist die noch nicht so lange vorbei - welche heutzutage massive Probleme bekommen würden für ihre Aussagen sofern man diese gemeldet hat. Diese Lehrer sind auch heutzutag teils noch im Dienst und ich denke, dass sie vor versammelter Klasse weiterhin den ein oder anderen mind. fragwürdigen Spruch loslassen.
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  • holle4es
    Mich würde interessieren, was unter "verbotene NS-Fotos" zu verstehen ist. Und wo waren die her? Und wurden die Fotos in der Gruppe entsprechend kommentiert vom Angeklagten?
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Falls ihnen die Vorstellungkraft fehlt:
    https://www.bundestag.de/resource/blob/869290/c8bd5f14ef172eb76e41484886611030/Das-strafbare-Verw-von-Kennzeichen-data.pdf
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