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Kitzingen
Gericht verordnet: Aufsatz über Gefahren des Internets schreiben
Ein Jugendlicher hatte Kinderpornos auf dem Handy – ohne jedes Schuldbewusstsein. Jetzt muss er sich intensiv Gedanken über seinen Fehltritt machen und das zu Papier bringen.
Symbolfoto: Ein Mann schaut sich auf einem Smartphone pornografische Bilder an.
Foto: Silas Stein, dpa | Symbolfoto: Ein Mann schaut sich auf einem Smartphone pornografische Bilder an.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 14.02.2024 23:26 Uhr

"Ich bin kein Freund von Aufsätzen." Diesen Satz hat Kitzingens Jugendrichter Wolfgang Hülle schon öfter gesagt, wenn es darum ging, mehr oder weniger einsichtigen Jugendlichen auf der Anklagebank  nachdrücklich klar zu machen, dass sie etwas falsch gemacht haben. Hülle greift eher zu sozialen Hilfsdiensten oder anderen erzieherischen Maßnahmen. Jetzt hat er eine Ausnahme gemacht, vielleicht auch, weil derzeit coronabdingt das Ableisten von Sozialstunden schwer zu organisieren ist.

Ein 16-Jähriger muss sich in einer schriftlichen Auseinandersetzung mit seiner Straftat und den Gefahren des Internets befassen – ausführlich und unter der Aufsicht der Jugendgerichtshilfe bei mindestens zwei Terminen. Die hatte diesen Aufsatz als Auflage für die Einstellung des Verfahrens selbst vorgeschlagen.

Das Verfahren wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften hatte der Jugendliche am Hals, weil die Polizei bei einer Kontrolle drei Kinderpornos auf seinem Handy entdeckt hatte. Die drei Videos zeigten sexuelle Handlungen mit acht- und elfjährigen Jungen und einem Mädchen unter 14 Jahren. Der Besitz solcher "kinderpornografischen Inhalte, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben", wird laut Gesetz bei Erwachsenen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei Jugendlichen ist der Jugendrichter gefragt, die richtige erzieherischen Maßnahme zu finden.

Besitzer ist für Handyinhalt verantwortlich

Das galt in konkreten Fall für einen Schüler vor dem Amtsgericht Kitzingen, der mit der Sache erstmal nichts zu tun haben wollte. "Ich kann nichts dafür. Die waren auf dem Handy. Die habe ich übersehen", sagte der dem Gericht und verwies auf mehrere tausend Dateien auf dem Gerät. Er sei irgendwie in eine Whatsapp-Gruppe geraten und mit Hunderten von Dateien überschwemmt worden. Kontrolliert habe er das nicht mehr, sagte er.

"Das glaube ich Ihnen nicht", sagte Hülle: "Sie machen es sich zu leicht, Sie sind verantwortlich, Sie haben die Verfügungsgewalt über Ihr Handy."  Der Richter machte auch klar: "Wenn Sie Interesse für so etwas haben, sorgen Sie dafür, dass das produziert wird – und das ist das Problem."

Genau mit diesem Thema wird sich der junge Mann jetzt befassen müssen. "Zuhause läuft's rund", hatte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe gesagt. Auch in der Schule gehe es nach anfänglichen Schwierigkeiten ganz gut, die Sozialprogse sei "eher günstig". Deshalb kam der Vorschlag, das Verfahren einzustellen, wenn auch unter Auflagen. Der junge Mann soll sich in einem Aufsatz intensiv mit seiner Straftat und dem Thema Internet auseinandersetzen, mindestens zwei Termine bei der Jugendgerichtshilfe inklusive. Da im Verlauf der Verhandlung deutlich wurde, dass sich der junge Mann gelegentlich und ohne schlechtes Gewissen einen Joint genehmigt, soll der Drogenkonsum des Angeklagten zudem mit drei unangekündigten Tests überwacht werden.

Beide Vorschläge griff Hülle am Ende auf. Er stellte das Verfahren vorläufig ein. Erfüllt der Schüler die Auflagen und sind auch die Drogenscreenings unauffällig, ist das Thema für ihn erledigt. Dem jungen Mann gab er mit auf den Weg, die "einmalige Chance einer Einstellung" zu nutzen und in Zukunft sein Handy und dessen Inhalte genau im Blick zu behalten.

 
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