17 Zuhörer hatte eine Gemeinderatssitzung in Rödelsee schon lange nicht mehr. Der Grund: das neue Baugebiet Schlossgrund. Dort gibt es nach Aussagen von Bürgermeister Burkhard Klein schon viele Bauwerber, die endlich bauen wollen – aber noch nicht können. Jetzt wurde bei zwei Gegenstimmen die vierte Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und wird nach jetzigem Planungsstand vom 10. Dezember bis 9. Januar ausgelegt. Damit soll auch wieder das Flächennutzungsplanverfahren auf gleichen Stand wie das Bebauungsplanverfahren gebracht werden. Eigentlich hätten die beiden Verfahren parallel laufen sollen.
Bürgermeister Burkhard Klein räumte ein, das gleichzeitige Flächennutzungsplanverfahren „aus den Augen verloren zu haben“. Denn die vierte Änderung des Flächennutzungsplans sollte sich mit dem Schlossgrund beschäftigen und das Areal als Dorfgebiet festsetzen, die abgetrennte fünfte Änderung mit dem Bereich Gries. Das weitere Verfahren stellte der geschäftsleitende Beamte der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Leo Eckert, vor. „Alles schon oft gesagt und wiederholt“, betonte Klein dann und ließ abstimmen. Mit Ausnahme von Britta Aufmuth und Walter Fuhrmann waren die anderen anwesenden Gemeinderäte dafür.
Bestand nicht gefährden
Doch der Billigungs- und Auslegungsbeschluss war zwar das erste Thema der Sitzung, noch vor der Anerkennung der öffentlichen Niederschrift der vergangenen Sitzung. Dann folgte die übliche Nachlese mit den Erledigungen oder Informationen aus vorherigen Sitzungen, bevor der neue Rechtsanwalt der Gemeinde, Gregor Schneider aus München, Stellung nahm zum Antrag des Rechtsanwaltes Johannes Bohl, der den Rödelseer Winzer Paul Weltner vertritt. Der will erreichen, dass die Gemeinde Arbeiten im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Schlossgrund unterlässt, bis der Bebauungsplan in Kraft ist. Grundsätzlicher Wunsch des Winzers ist, dass sein Betrieb in dessen Bestand nicht gefährdet wird.
Klein schickte voraus, dass ab 10. September vermessen und anschließend der Oberboden abgetragen worden sei. Begonnen hätten am 25. Oktober die Kanalarbeiten inklusive Hausanschlüsse, ab 21. November die für den Regenwasserkanal. Auch die Fernwasserleitung sei verlegt.
Zwei Gegenstimmen
Rechtsanwalt Schneider sprach in seinen Ausführungen davon, dass die Angelegenheit von Besonderheiten geprägt sei, wie er sie noch nie kennen gelernt habe. Neu sei für ihn auch der Vorgang, dass es schon einen einstimmigen Beschluss zum Flächennutzungsplan gegeben habe, nun aber zwei Gegenstimmen.
Die Gemeinde habe immer wieder versucht, auf den Beteiligten, wie Schneider den Winzer nannte, zuzugehen. Schneider zählte auf, was alles angeboten beziehungsweise gemacht worden sei. Von der Lärmschutzwand bis zur Verbesserung des Emissionsschutzes am Betrieb selbst oder von der Begrenzung der Firsthöhen in der ersten an das Baugebiet angrenzenden Baureihe.
Schneider hinterfragte die Aktionen der Gegenseite wie zum Beispiel Schreiben an das Landratsamt stets mit einer rhetorischen Frage, wie zum Beispiel ob das üblich sei. Alle Fragen beantworte er mit Nein. So reagierte er mit Unverständnis auf das nun anhängige Eilverfahren, dessen Zweck er in der Nichtverwirklichung des Bebauungsplans sah.
Diese Vermutung steht aber im deutlichen Widerspruch zu den stets getätigten Aussagen von Paul Weltner. Der hatte mehrfach und eindeutig bekundet, dass dort selbstverständlich gebaut werden könne – unter Berücksichtigung des Bestands seines dort lange ansässigen Betriebs. Sein Ziel war es, wie mehrfach berichtet, Rechtssicherheit zu haben, bevor die ersten Häuser stehen.
Schneider führte weiter aus, dass der Eilantrag, der selbstverständlich erwidert werde, teilweise nicht richtig sei. Darüber werde nun das Verwaltungsgericht entscheiden. Der Verlierer könne in die Beschwerde gehen. Möglich sei dann noch ein Hauptverfahren und nach Vorliegen des rechtskräftigen Bebauungsplans eine Normenkontrollklage, sagte Schneider, der riet, nun den Flächennutzungsplan „blitzsauber durchzuziehen“.
„Negatives Außenmarketing“
Es sei kein Umgang miteinander, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, sagte Klein. Es wäre notwendig gewesen, das schon vor einem beziehungsweise eineinhalb Jahren zu machen. Mindestens 15 Leute hätten schon abgesagt, allein am Montag im Vorfeld der Sitzung hätten ihn schon wieder fünf Leute angerufen und gefragt, was hier schon wieder los sei. Nach der guten Außenwirkung der Christkindles Werkstätten sei diese Angelegenheit „negatives Außenmarketing“ für Rödelsee, weswegen er auch die Form der Berichterstattung darüber kritisierte. Die Zuhörer ließ Klein in der Sitzung nicht mehr zu Wort kommen, weil es früher schon emotional gewesen sei und es heute sachlich zugehen solle.