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Rüdenhausen
Rüdenhausen: Gemeinde geht vor Gericht
Nach wie vor umstritten ist dieser Bauplatz in Rüdenhausen. Das Landratsamt ersetzte nun die Baugenehmigung, was der Gemeinde nicht passt.
Foto: Andreas Stöckinger | Nach wie vor umstritten ist dieser Bauplatz in Rüdenhausen. Das Landratsamt ersetzte nun die Baugenehmigung, was der Gemeinde nicht passt.
Andreas Stöckinger
Andreas Stöckinger
 |  aktualisiert: 16.02.2024 16:00 Uhr

Der Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses auf einem Grundstück im Wohngebiet Am Goldbrunnen in Rüdenhausen wird erneut ein Fall für das Gericht. Die Gemeinde gibt sich nicht damit zufrieden, dass nun das Landratsamt die von der Kommune abgelehnte Baugenehmigung ersetzt und damit erteilt hat. Der Gemeinderat wird den Klageweg gehen, fasste Bürgermeister  Gerhard Ackermann den Beschluss zusammen, der einstimmig vom Ratsgremium gefällt wurde.

Die Kommune hatte im März ihre Zustimmung zu einem vorliegenden Plan verweigert. Das Landratsamt ersetzte diese mit der Begründung, dass in unmittelbarer Nähe bereits zwei gleichförmige Ausnahmen vom Bebauungsplan stehen.

Keine Einigung

Um den Bauplatz wird schon länger gestritten. Die Gemeinde schrieb bereits 2017 die Besitzerin des Grundstücks mehrfach an, um sie auf die Bebauungsverpflichtung hinzuweisen. Nachdem diese zunächst nicht antwortete, beschloss die Gemeinde, von ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch zu machen. Schließlich ging Ende 2018 eine Voranfrage zum Bau eines Doppelhauses im Rathaus ein, die dem Bebauungsplan jedoch nicht entsprach.

Beide Seiten konnten sich nicht einigen, das Gericht räumte schließlich der Grundbesitzerin eine Frist ein, bis April 2021 ein Gebäude zu errichten, das den Vorgaben des gültigen Bebauungsplanes entspricht. Eine Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung der Frist besteht, hieß es.

In der Sitzung erhielt ein Anlieger das Wort. Er erhob einige Vorwürfe an die Bauwerberin und werde in jedem Fall gegen das Bauvorhaben klagen. Das übernimmt nun die Gemeinde.

Vier Klagepunkte

Bürgermeister Ackermann stellte die von der Verwaltungsgemeinschaft aufgezeigten Klageverfahren kurz vor. Das sind: Drittanfechtungsklage gegen die Beugenehmigung; Klage gegen die rechtsaufsichtliche Ersatzvornahme, sowie gegebenenfalls ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, da die Klage gegen die Baugenehmigung keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Zu guter Letzt werde man auch eine zivilrechtliche Klage aus dem gerichtlichen Vergleich machen.

Wie Bürgermeister ausführte, müsse man in allen vier Punkten klagen. Nur dann habe das Ganze eine „aufschiebende Wirkung“. Das heißt, dass nicht mit dem Bau begonnen werden dürfe, solange kein Urteil gefällt sei.

Außerdem teilte Bürgermeister Ackermann in der Ratssitzung mit, dass die Gemeinde eine Unkrautlanze mit Heißwasser für den Bauhof angeschafft hat. Das Gerät ist eine rgänzung zum Hochdruckreiniger und wird zur Bekämpfung von Unkraut mittels Heißwasser verwendet.

 
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