Der Traum von einer schicken Luxuslimousine wurde für einen 29-jährigen Berufskraftfahrer aus dem Landkreis Kitzingen zum Albtraum. Weil er den vereinbarten Kaufpreis für einen gebrauchten VW Phaeton in Höhe von 15 900 Euro schuldig blieb, musste er auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Haßfurt Platz nehmen, wo er wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verdonnert wurde.
Im August 2012 hatte der Angeklagte den Kaufvertrag für seinen Traumwagen in einem Sander Autohaus unterzeichnet. Weil der Wagen auf die Mutter des Mannes zugelassen wurde und er dem Verkäufer den Ausdruck einer Online-Überweisung über den halben Kaufpreis vorlegte, wurden ihm die Autoschlüssel gutgläubig ausgehändigt. Was der Verkäufer jedoch bald bereuen sollte: Denn die Überweisung war nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt war.
In rund 50 SMS-Anfragen, wo denn das Geld bleibe, wurde der Verkäufer immer wieder vertröstet. Es müsse sich um einen „Bankfehler“ handeln, der Betrag sei bereits überwiesen und müsste eigentlich da sein. Im November 2012 riss dem Händler der Geduldsfaden. Er erstattete Anzeige und holte das Fahrzeug wieder ab.
Er habe damals in Trennung gelebt und noch Geld von seiner Ex-Frau zu erwarten gehabt, entschuldigte sich der säumige Zahler vor Gericht. Doch die habe das Geld nicht gezahlt, weshalb die Überweisung gescheitert sei. Inzwischen seien 500 Euro als Schadenswiedergutmachung an das Autohaus geflossen.
Kein unbeschriebenes Blatt
Pech für den Angeklagten war, dass er im August 2012 schon einmal wegen Betrugs einen Strafbefehl über 600 Euro erhalten hatte und daher einschlägig vorbestraft ist. Der Anklagevertreter forderte gar eine Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro. Der Beschuldigte habe den Schaden billigend in Kauf genommen. Der Verteidiger hielt die Hälfte für angemessen; die Richterin blieb in der Mitte. Der Angeklagte habe sein Fehlverhalten bagatellisiert und mit krimineller Energie gehandelt, meinte sie in der Urteilsbegründung.